In welcher Steuerklasse bin ich, wenn ich Student mit einem Gewerbe bin und nebenbei als studentische Aushilfe in der Gleitzone arbeite?
Hallo Community,
ich bin 23 Jahre alt und zur Zeit Student und habe am 01. April 2015 ein Gewebe angemeldet. Ich nehme von der Kleinunternehmer Reglung gebrauch, da ich nur einen geringen Gewinn ausweise. Ich biete IT-Dienstleistungen an.
Außerdem arbeite ich seit dem 01. September 2015 in einem Unternehmen als studentische Aushilfe in der Gleitzone.
Ich achte darauf, dass ich während der Vorlesungszeit nicht über meine 20 Stunden in beiden Tätigkeiten komme, damit ich den Status als studentische Aushilfe nicht verliere.
Nun habe ich meine erste Gehaltsabrechnung bekommen und musste verwundert feststellen, dass ich in die Steuerklasse VI eingestuft wurde und abgesehen von der Rentenversicherung auch noch die Lohnsteuer zahlen muss.
Meine Frage ist nun, ob dies alles seine Richtigkeit hat, oder ob ich unter bestimmten Voraussetzungen mit meinem "Klein"-Gewerbe, doch noch in die Steuerklasse I rutschen kann? Ich verdiene nämlich in dem Gewerbe fast so wenig, dass es sich kaum lohnt dafür die Lohnsteuer in der anderen Tätigkeit zu zahlen.
Oder gibt es nur die Möglichkeit das Gewerbe abzumelden um auf die Zahlung der Lohnsteuer zu verzichten?
Ich danke schonmal für mögliche Hilfe. :)
1 Antwort

1. Dein Gewerbe hat mit Steuerklasse nichts zu tun.
2. Wenn Dir die studentische Hilfstätigkeit mit der 6 versteuert wird, wende Dich an das Finanzamt, denn es muss jemanden geben, der für Dich ELSTAM-Daten (Steuerklasse) geladen hat. Gab es mal einen Minijob? eine andere Anstellung?
3. IT - Dienstleistungne klingt nach Leistungen an Unternehmen. Wer hat Dir den flaschen Rat gegeben nciht auf Regelbesteuerung zu optieren, sondern Kleinunternehmer zu bleiben? Der hat Dir (höchstwahrscheinlich) geschadet. aber das ist ein anderes Thema.

Ich verzichte lediglich darauf eine MwSt aufzuweisen und diese zu erheben. Wieso sollte mir das Schaden?
Weil damit das Recht, Vorsteuern abzuziehen, verloren ist. Damit sind alle Anschaffungen, in denen Umsatzsteuer drin ist, für dich um 19/119= 15,94% teurer als sie sein müssten.

1. Nur wenn man eine zweite abhängige Beschäftigung ausübt. Bei einer selbständigen Tätigkeit gibt es keinen Lohnsteuerabzug, also auch keine Steuerklasse.
2.Vermutlich habe die vergessen Dich abzumelden, daher nun die 6
3. Dazu hast Du schon von EnnoWarMal, eine Antwort, die ich ebenso gegeben hätte. Du verzichtest einfach auf Geld. Aber wenn Du auch private Kunden hast (welche Privatperson fragt nach IT-Dienstleistungen?), lass es wie es ist.
Zu 2. Ja gab es mal, dort war ich jedoch nur geringfügig beschäftigt.
Zu 3. Ich habe Privatkunden und Unternehmen, jedoch verdiene ich weder regelmäßig, noch viel im Gewerbe. Ich verzichte lediglich darauf eine MwSt aufzuweisen und diese zu erheben. Wieso sollte mir das Schaden? Ich werde in meinem Gewerbe wahrscheinlich nicht einmal Einkommensteuer zahlen müssen.
Zu 1. Wieso hat das damit nichts zu tun? Man wird in die Steuerklasse 6 eingestuft, wenn man zu einer Beschäftigung noch eine andere Beschäftigung ausübt.
Wenn Sie sagen, mein Gewebe hat damit nichts zu tun, wieso bin ich dann in meiner Aushilfstätigkeit in der Steuerklasse 6? Meinen Sie es ist denen ein Fehler unterlaufen?