unterjähriger Umzug des Gewerbes in andere Gemeinde. Was passiert mit der Gewerbesteuer?

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Ganz einfach. Die Gewerbesteuer wird zwischen beiden Gemeinden aufgeteilt.

Du gibst mit der Gewerbesteuererklärung zugleich eine Erklärung über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages ab, in welcher du angibst, wieviel Umsatz du in beiden Gemeinden jeweils gemacht hast. Du kannst auch die gezahlten Arbeitslöhne als Maßstab nehmen, wenn das günstiger ist.

Und nach diesem Maßstab wird der Gewerbesteuermessbetrag aufgeteilt und den Gemeinden zugewiesen.