Kann ich eine KFW-Wohnung als Geschäft nutzen?

5 Antworten

Hallo afaik,

für den Fall, dass du über Kommentare in diesem Forum noch informiert wirst - wie ist denn die Sache letztlich ausgegangen? Wir stehen gerade vor einer ähnlichen Fragestellung.

Vielen Dank vorab und viele Grüße, Kath

Es gibt keine KfW-Wohnung, sondern allenfalls einen KfW-Zuschuss oder ein KfW-Darlehn. Worum handelt es sich in Deinem Fall genau und um welche Förderungsprogrammnr.? Andernfalls kann man nicht die Förderungsschädlichkeit prüfen!

sich Zuhause in der Wohnung selbständig zu machen

Mit einem Arbeitszimmer oder will sie die gesamte Wohnung (Einliegerwohnung oder das ganze Haus?) für ihre Tätigkeit nutzen?

Vor einem Anruf bei der KfW würde ich mir die zutreffenden Programmrichtlinien durchlesen und bei etwaiger Förderungsschädlichkeit durch die mögliche Umnutzung vorher die Konsequenzen und Alternativen überlegen!

Dein Begriff Geschäft kann allerdings auch sehr mißverständlich sein und daher sind Erläuterungen nötig.




Sorry, habe vergessen zu schreiben wie es dazu kam.

Bei unserem Neubau haben wir zuerst mit einer Einliegerwohnung für die Schwiegermutter geplant. Da aber meine Frau nun Probleme in der alten Arbeit hatte, nach der Kinderpause wieder Anschluss zu finden, hat sie beschlossen, sich Zuhause in der Wohnung selbständig zu machen.

Für die Wohnung wurden KFW-Fördergelder beantragt und auch genehmigt. Wie sieht es nun mit der Nutzungsänderung aus?

Danke für eure Antworten.

Hallo afaik,

wichtig zu wissen ist noch, welche Fördergelder Du von der KfW erhalten hast. Handelt es sich um einen Zuschuss oder um ein gefördertes Darlehen? Wie lautet die Programm Nr.? Viele Zuschüsse beziehungsweise Programme haben verschiedene Voraussetzungen und Richtlinien.

Ich empfehle Dir, Dich direkt mit der KfW in Verbindung zu setzen und Deine Frage dort zu stellen. Du erreichst das Kundencenter der KfW unter der Telefonnummer 0800 539 9002 (Mo-Fr 8-18 Uhr).

Viele Grüße
Christina, Interhyp AG

Wir haben für die Einliegerwohnung das KfW-Programm 153 beantragt und auch zugesagt bekommen. Meine Frau will die gesamte Wohnung als "Salon" nutzen.

Randnotiz: Laut Bauverordnung handelt sich dabei uns ein sogenanntes stilles Gewerbe und darf auch innerhalb einer Wohnsiedlung betrieben werden. Soweit die Aussage vom Bürgermeister der Stadt.