Kein Gewerbe angemeldet aber Steuer und Sozialversicherung bezahlt!

1 Antwort

eigentlich ja, aber .........

Da Du ja keinen Gewerbebetrieb, wie einen Laden, oder eine Werkstatt hast, der sich an Kunden wendet, die bei Dir auftauchen, eine Leistung wie eine Ware, oder Dienstleistung abfordern, wird man (vermutlich) kein Bußgeld festsetzen, wenn Du nun die ca. 20 bis 35 Euro für eine Gewerbeanmeldung investierst. Gewerbeanmeldung ist aber auch keine Sache des Finanzamtes, sondern die des Gewerbeamtes Deiner Stadt/Gemeinde.

Was ich aber vorher prüfen würde ist, ob es eventuell freier Beruf sein könnte. Du hast zur Art Deines Internetangebotes nichts gesagt. Eine künstlerische Tätigkeit könnte freier Beruf sein, auch die Gestaltung von Webseiten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

oder ob Du das Gewerbe als Reisegewerbe mit Reisegewerbekarte ausüben kannst bzw. ob es anmelde frei ist. Provisionen kann man auch ohne Gewerbeanmeldung kassieren. Eine Strafe droht nicht, da Rechtsirrtum in den Ausführungsbestimmungen der Gewerbeordnung vorgesehen ist.

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@hildefeuer

@hildefreuer

Bitte Du kannst ja Deine diffusen Tipps mit Reisegewerbekarte für ein Nichtreisegewerbe usw., gern als eigene Antworten/Tipps einstellen, aber bitte nicht als Kommentar zu meinen Antworten.

Ich distanziere mich ausdrücklich von diesen Empfehlungen. Reisegewerbe mit Reisegewerbekarten sind ausdrücklich für Leute gedacht, die nicht von einem bestimmten Punkt aus ihre Tätigkeit betreiben.

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