Gewerbetreibender und Freiberufler gleichzeitig / Umsatzgrenzen

2 Antworten

Das klappt nicht:

Umsatzsteuergesetz § 2 Unternehmer, Unternehmen

(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

Also für Deine Berechnung (16.000,- + 5.000,-= 21.000,-) kann man nur sagen 2015 wird Dein letztes Jahr als Kleinunternehmer (Umsatz im Vorjahr unter 17.500,- und der Umsatz im Geschäftsjahr voraussichtlich unter 50.000,-) . In 2015 liegst Du dann mit den 21.000,- über 17.500,- und bist ab 2016 kein Kleinunternehmer mehr.

Für die Einkommensbesteuerung kannst Du trennen, auch weil ja die freiberufliche Tätigkeit nicht der Gewerbesteuer unterliegt, aber in der Umsatzsteuer sind alle Aktivitäten zusammen zu zählen.

Das mit der Differenzbesteuerung kannst Du natürlich für die Gebrauchtwaren machen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die GbR muss entweder bestehen bleiben oder ganz beendet werden. Statt der Anwachsung sollte es besser einen Formwechsel geben zur GmbH oder einen Asset Deal zur UG.

Der Asset Deal führt aber zur Auflösung der stillen Reserven insgesamt .

Das hier verfolgte Anwachsungsmodell führt zur Auflösung der stillen Reserven bei dem Ausscheidenden. Und zum Verlust des KU-Status durch Überschreiten der Umsatzgrenze beim Verbleibenden.

Oder das Handelsgeschäft wird umgebaut, das ginge auch.

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Ich bin auch Freiberufler und Gewerbetreibender zugleich. Der Freibetrag ohne zwingenden Umsatzsteuer-Vorbescheid bleibt bei 17.500 Euro. Egal wie viele Unternehmen du führst, die Summe ist entscheidend.