Gewerbetreibender und Freiberufler gleichzeitig / Umsatzgrenzen
Guten Tag,
ich bin Freiberufler (Innenarchitekt) und führe nebenher ein zusätzliches Kleingewerbe in Form eines Einzelhandelsgeschäftes für Inneneinrichtungsartikel (Neu- UND Gebrauchtwaren) eröffnen. Die freiberufliche Tätigkeit läuft derzeit noch in einer GbR, die sich zum 31.12.14 auflöst. Wir hatten damals zur UST optiert.
Künftig werde ich diese freiberufliche Tätigkeit als Einzelunternehmen fortsetzen. Ich habe vor, dafür ab 2015 keine UST mehr zu erheben, da dies vorteilhafter für meine Kunden (überwiegend Privatkunden) ist und zudem keine größeren Investitionen anstehen, für die das Ziehen der Vorsteuer sinnvoll wäre. Aufgrund der freiberuflichen Tätigkeit gibt es hier, meines Wissens nach, auch keine Umsatzgrenzen (17.500€), die diese Möglichkeit limitieren würden. Mit dem Ladengeschäft (Gewerbe) hatte ich für 2014 Umsätze in Höhe von 7.000€. Für das Jahr 2015 werden es schätzungsweise ca. 16.000€ Derzeit läuft dieses Gewerbe als Kleinunternehmer. D.h. UST wird nicht erhoben/ natürlich auch nicht geltend gemacht.
Meine Frage: wie sieht es aus, wenn ich für die freiberufliche Tätigkeit im Jahr 2015 ca. 5.000€ erwirtschafte? Werden dann beide Unternehmen zusammengefasst, Rechnung: 16.000€ + 5.000€= 21.000€ Für den Gewerbebetrieb würde dies ja nun Verpflichtung zur UST bedeuten. Wie sieht es dann mit der freiberuflichen Einzelunternehmung aus? Beides ist sauber voneinander getrennt, mit verschieden Namen, Konten, Buchhaltungen, etc.
Eine Zusatzfrage: Wäre es sinnvoll für das Ladengeschäft (Gebraucht- und Neuware) künftig und bei höheren Umsätzen, evtl. die Differenzbesteuerung anzustreben? Wie gesagt wird Neuware und Gebrauchtware vertrieben. Ich möchte mich vor dem anstehenden Termin mit dem Steuerberater selbst schlau machen. Deshalb bitte keine Antworten, die den Gang zum Steuerberater empfehlen. Danke.
Vielen Dank für steuerliche Inspirationen, Janne
2 Antworten
Das klappt nicht:
Umsatzsteuergesetz § 2 Unternehmer, Unternehmen
(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
Also für Deine Berechnung (16.000,- + 5.000,-= 21.000,-) kann man nur sagen 2015 wird Dein letztes Jahr als Kleinunternehmer (Umsatz im Vorjahr unter 17.500,- und der Umsatz im Geschäftsjahr voraussichtlich unter 50.000,-) . In 2015 liegst Du dann mit den 21.000,- über 17.500,- und bist ab 2016 kein Kleinunternehmer mehr.
Für die Einkommensbesteuerung kannst Du trennen, auch weil ja die freiberufliche Tätigkeit nicht der Gewerbesteuer unterliegt, aber in der Umsatzsteuer sind alle Aktivitäten zusammen zu zählen.
Das mit der Differenzbesteuerung kannst Du natürlich für die Gebrauchtwaren machen
Die GbR muss entweder bestehen bleiben oder ganz beendet werden. Statt der Anwachsung sollte es besser einen Formwechsel geben zur GmbH oder einen Asset Deal zur UG.
Der Asset Deal führt aber zur Auflösung der stillen Reserven insgesamt .
Das hier verfolgte Anwachsungsmodell führt zur Auflösung der stillen Reserven bei dem Ausscheidenden. Und zum Verlust des KU-Status durch Überschreiten der Umsatzgrenze beim Verbleibenden.
Oder das Handelsgeschäft wird umgebaut, das ginge auch.
Ich bin auch Freiberufler und Gewerbetreibender zugleich. Der Freibetrag ohne zwingenden Umsatzsteuer-Vorbescheid bleibt bei 17.500 Euro. Egal wie viele Unternehmen du führst, die Summe ist entscheidend.