Als Künstler kein Gewerbe anmelden?

1 Antwort

Das Finanzamt macht nur Aufstand, wenn Du Steuern schuldest und nicht zahlst:

Einkommensteuer ist fällig ab einem zu versteuernden Einkommen von 8.130,--€, Umsatzsteuer nur ab mehr als 17.500,--€ Umsatz. Da liegst Du in beiden Fällen vermutlich weit drunter.

Kleingewerbetreibender ist man oder man ist es nicht. Auf eine Anmeldung kommt es nicht an. Auch wenn es hier nicht drauf ankommt: Ob das Kunst ist, wage ich zu bezweifeln. Da müßte sich jeder Softeisverkäufer auch Künstler schimpfen nur deshalb, weil ihm jedes Hörnchen anders gelingt.

Und das mit der Aufwandsentschädigung ist ja schon etwas drollig: Zuerst willst Du keinen Gewinn und dann doch?

Über eines mache ich mir dann doch Gedanken: Dass Du noch nicht voll geschäftsfähig bist, ist Dir doch wohl klar? Was sagen denn Deine Eltern dazu?

Danke für deine Antwort.

  1. Meine Eltern sind damit einverstanden und unterstützen mich.

  2. Der Sinn des ganzen ist kein Gewinn. Trotzdem geht sehr viel Zeit dabei drauf, in der ich zum Beispiel jobben könnte. Ich möchte nur eine Kleinigkeit davon haben.

  3. Weißt du, wer entscheidet, ob das Kunst ist? Naja also so primitiv ist das alles dann doch nicht. Ich male ja mit Farben auf Shirts rum..ein Künstler malt mit Farben auf Leinwand und darf sich Künstler nennen?

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