Wie lange rückwirkend möglich? Gewerbeanmeldung!

3 Antworten

Auch wenn Du Dein Vorhaben jetzt nicht mit angibst, wird die Sache nicht seriös.

Es gibt eventuell Kulanzregelung von 14 Tage, aber grundsätzlich gilt:

Die Anzeige Ihrer Gewerbeanmeldung ist sofort zum Beginn der Gewerbetätigkeit fällig. Wenn Sie Ihr Gewerbe verspätet anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.

so steht es zumindest hier und regelt die Bedingungen für Baden Württemberg:http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do?vbmid=0&vbid=7764

Ach ja, eine Gewinnerzielungsabsicht wird übrigens unterstellt...

ich denke, die meisten, die sowas vorhaben, ein Gewerbe anmelden, durchlaufen eine "Probezeit". Dennoch melden sie es an.

Was hindert dich daran, ein Gewerbe anzumelden und wenn es nicht läuft, wieder abzumelden?

Mit der Gewerbeanmeldung gehst du doch keine Verpflichtungen ein, keiner fordert damit von dir gleich zig Euro Umsatz zu machen.

Es gibt Gewerbeanmeldungen, wo überhaupt kein Umsatz aufläuft. Dann meldet man es eben wieder ab.

Dein Vorhaben bzgl. rückwirkender Anmeldung gibt keinen Sinn.