Kleinunternehmer, Geschäftskunden und die 19%

1 Antwort

Als Kleinunternehmer darfst du die USt gar nicht berechnen bzw. ausweisen, da du ja weder Umsatzsteuer erhebst noch zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.

Er bezahlt deine Rechnung netto und kann diese auch ganz normal als Betriebsausgabe ansetzen.

Rocky55 
Fragesteller
 23.04.2012, 19:39

Wenn ich sie ausweisen würde, dann wäre ich doch 5 jahre daran gebunden. Also theoretisch möglich?

Was für nachteile hat der Geschäftskunde?

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jowaku  24.04.2012, 09:02
@Rocky55

Was für nachteile hat der Geschäftskunde?

Wenn Nettopreise vereinbart wurden gar keine. Du würdest Mehrwertsteuer aufschlagen und erbekäme sie vom FA wieder. 0€ für ihn, Arbeit für Dich.

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EnnoBecker  24.04.2012, 13:01
@Rocky55

Was für nachteile hat der Geschäftskunde?

Er muss die Vorsteuer, die du als KU nicht abziehen konntest, an dich mitbezahlen, weil sie bei deiner Preisbildung eine Rolle spielen. Abziehen kann er sie nicht, da es ja nicht seine Vorsteuer ist.

Du bist also teurer als ein Regelunternehmer.

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