Gewerbe – die meistgelesenen Beiträge

Gumroad Steuern Gewerbe?

Es geht um die Plattform Gumroad auf dieser kann man E-Books Kurse und alles Mögliche an Digitalen Gütern verkaufen. Jetzt weiß ich nur nicht was ic hdabei beachten muss um hier in Deutschland niemanden zu verärgern.
Auf der Website steht:
"
When you sign up with Gumroad, you are agreeing in our Terms of Service that you are basically selling your products to us, and we are selling them on your behalf. We are the "merchant of record."

Therefore, when your customers buy a product on Gumroad, they are buying the product from Gumroad. As a result, we are responsible for VAT. You are not. The VAT that customers pay does not touch your account whatsoever. We pay it directly to The Office of the Revenue Commissioners in Limerick, Ireland.

Therefore, it does not matter what your business standing is - you might be a large business, a small business, a small entrepreneur. As far as the EU or the UK is concerned, you are not involved in the transaction that your customers make. They are dealing with Gumroad, and Gumroad has to charge VAT. 

To summarize, when Gumroad pays you, we are paying you directly for selling your product to us. If your attorney or accountant advises that you need to invoice us on a weekly basis for us paying you out, that's fine.
"
Wenn ich dem Text glauben kann zahle ich nur die Einkommenssteuer und brauche keine Umsatzsteuer zu zahlen ?!
Und was ist mit einem Gewerbe, brauche ich überhaupt zwingend eins in diesem Falle .. da im Endeffekt Gumroad als verkäufer agiert ?

Würde mich über eine Antwort freuen

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer, Steuern, Gewerberecht

Online Einnahmen ohne Gewerbe?

Hallo, ich befinde mich in folgender Situation: Ich bin 19 und wohne in Österreich und verkaufe seit einem Jahr Malbücher auf Amazon KDP (99% der Käufer befinden sich in den USA). Ich habe mir den Account mit 14 erstellt und einfach über die Zeit Bücher hochgeladen, umsatz habe ich aber erst seit letztem Jahr gemacht.

Ich befinde mich für das Steuerjahr 2023 ca bei ~5000€ Umsatz und Ausgaben von 1100€ für Software, Marketing etc. In etwa 3000€ wurden mir auch erst 2024 ausgezahlt weil Amazon die Tantiemen mit 2 Monaten Verzug auszahlt. Nachdem man steuerliche Abgaben erst ab ~11.000 zahlen muss und ich außer durch Amazon kein anderes Geld verdient habe, habe ich mir in meiner Naivität keine Sorgen bezüglich dieser Thematik gemacht. Nun ist mir aber bewusst geworden das ich auch unter den 11.000 € pro Jahr ein Gewerbe hätte anmelden müssen…

Ich möchte auf jeden Fall verhindern das man mich früher oder später der Steuerhinterziehung beschuldigt und brauche deshalb Rat wie ich vorgehen soll. Reicht eine Steuererklärung auf FinanzOnline aus? Soll ich nun doch ein Gewerbe anmelden und wenn ja dann wie? Also sollte ich direkt die Karten offen legen oder hoffen das man mir bezüglich der bisherigen Einnahmen keine Fragen stellt.

Ich möchte das das ganze wirklich sauber abläuft und frage mich wie ich vorgehen soll.

Vielen Dank im Voraus!

steuerhinterziehung, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Österreich, Steuererklärung, Steuern, Onlineshop

Umsatzsteuererklärung nach Gewerbeabmeldung?

Hallo, kleiner Kontext

  • Gewerbe im Juli 2022 angemeldet mit Kleinunternehmerregelung
  • Gewerbe nicht nachgegangen, weil ich kurz danach einen Todesfall in der Familie hatte und sich mein ganzes Leben umgekrempelt hat
  • 0€ Ausgaben, Einnahmen
  • Gewerbe im März 2023 wieder abgemeldet nachdem ich es komplett aufgegeben habe

Nun habe ich 2 Monate nach der Abmeldungen einen Brief vom FA bekommen "Gewerbeabmeldung / Aufgabe / Veräußerung eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils"

Auf dem Brief wird gebeten die Umsatzsteuererklärung für den verkürzten Besteuerungszeitraum elektronisch abzugeben und den dazuliegenden Fragebogen für die Besteuerung erheblicher Tatsachen und zusammen mit einer "Abschrift der Veräußerungs- bzw. Übergabevereinbarung" postalisch abzugeben.

Der Fragebogen erklärt sich eigentlich von selbst. Dort kann ich halt nur 0 und Nein antworten, da ich ja nichts generiert/liquidiert/veräußert habe.

Frage zu der Umsatzsteuererklärung die ich elektronisch dann über Elster abgeben soll:

Reicht nur der Hauptvordruck (USt 2 A)?

In meinem Fall müsste ich in jedem Feld auch nur eine 0 reinschreiben, stimmt das?

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Was ist eine Abschrift der Veräußerungs- bzw. Übergabevereinbarung?

Da ich sowas nicht habe, soll ich das einfach auf ein extra Blatt angeben?

Ich werde natürlich sobald wie möglich selbst dort anrufen und nachfragen, aber frage einfach um bis dahin etwas Klarheit zu schaffen :smile:

Gewerbe, Steuererklärung, Steuern

Ein Gewerbe mit mehreren Steuernummern, wie handhabe ich die Umsatzsteuer und Buchführung?

Hallo Community,

Ich habe mich nach der Schule im November selbständig gemacht und dafür ein Gewerbe mit zwei Tätigkeiten eröffnet:

Hauptberuflich erstelle ich Webseiten, betreibe aber nebenbei noch einen gut laufenden Online-Shop. Ich habe mich bewusst für die Umsatzsteuerpflicht entschieden, weil ich A viel mit Geschäftskunden zutun habe und B weil ich Waren aus der EU importiere bzw. Beim Großhändler bestelle.

Ich musste dem Finanzamt genau erklären was ich mit dem Shop bezwecke, wie ich den finanziere und Infos über den Warenverkehr angeben. 

Die Bearbeitung meines Fragebogens hat jetzt über drei Monate gedauert und nun habe ich zwei Steuernummern für ein Gewerbe erhalten mit der Begründung, dass für zwei unterschiedliche Tätigkeiten separate EÜRs erstellt werden müssen, damit das Finanzamt einen besseren Überblick hat. Nochmal zum Verständnis: Es handelt sich um ein Gewerbe und ich muss auch kein zweites eröffnen (laut Amt) 

Das wäre alles halb so wild, wenn sich mir da nicht Frage eröffnen würden, die mein lieber Ansprechpartner beim Finanzamt auch nicht beantworten kann, ohne seinen Vorgesetzten eine Mail zuschreiben.

1/ Wie muss ich ab jetzt die Rechnungsnummern handhaben? Soll ich mit zwei Rechnungsnummerkreisen arbeiten? 

2/ Soll ich jetzt für beide separate Voranmeldungen abgeben? Da es sich um ein Gewerbe handelt muss ich doch eigentlich die Umsatzsteuern aus Tätigkeit A und B zusammenführen und als eine Voranmeldung übermitteln 

Bis jetzt liefen beide Tätigkeiten über ein gemeinsames Konto, am besten erstelle ich jetzt ein Unterkonto um von Anfang an klar zutrennen.

Hat jemand ein Tipp wie ich das buchhalterisch am besten löse? Aktuell arbeite ich mit Lexoffice. Meine Steuerberaterin ist übrigens auch überfragt und hat so eine Handhabung für zwei Tätigkeiten noch nie erlebt. Vorallem bei so geringen Umsätzen 

Bei den Webseiten handelt es sich lediglich um 4 Rechnungen, beim Online shop sind es schon mehr. Bis jetzt wurden sowieso noch keine Voranmeldungen übermittelt, weil es noch keine Steuernummer gab. 

Ich habe die Hoffnung, dass ich meine Voranmeldungen getrennt übermitteln kann (Das Finanzamt sieht ja das beide auf das selbe Gewerbe leiten) und einfach zwei unterschiedliche Rechnungsnummerkreise verwenden kann.

So könnte ich nämlich folgendes machen: Ich blende in lexoffice den Zahlungsverkehr für die webseiten aus und nutze den Account ab jetzt nur noch für den Shop. So habe ich dann in der Theorie eine richtige EÜR und kann monatlich die Voranmeldung für Steuernummer 1 machen.

Mit einem Unterkonto bei der Bank erstelle ich einen zweiten Lexoffice account für die Webseiten und kann hierfür auch eine EÜR und Voranmeldung für Steuernummer 2 einreichen.

Habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht?

Liebe Grüße

Gewerbe, Steuern