Umschuldung Gewerbekredit
Darlehen aus dem Privatbereich regelt das BGH soweit ich das richtig gelesen habe ...Wo kann ich aber etwas zur Kündigung von Darlehen im Gewerbebereich nachlesen (Vorfälligkeitsentschädigung)? Ich muss meinen Darlehensvertrag ändern ( 25 Jahre Laufzeit) und würde gern wissen, ob ich ebenso ein Widerrufsrecht nach 10 Jahren / 6 Monaten hätte wie auch im Privatbereich.. bzw ob es auch vom Gesetzgeber vorgeschriebene Vertragsvorschriften für den Gewerbebereich gibt ( Zinssatz etc.) ..wenn ja, wo kann ich darüber etwas nachlesen um zu sehen, ob ich meinen Vertrag ggf ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen könnte?? Herzlichen Dank für die Rückmeldung!
3 Antworten
Die Frage der Kündigungsmöglichkeiten und Frage der Vorfälligkeitsentschädigung ist nur abhängig von der Frage der Refinanzierung.Bei 25 Jahren Laufzeit ist davon auszugehen, dass auch Dein Darlehn grundpfandrechtlich gesichert ist.
Es ist also kein Unterschied zwischen einem betrieblcihen Kredit udn einem privatenkredit zu machen.
Die Urteile zu diesem Thema:
BGH XI ZR 197/96, XI ZR 198/96, XI ZR 27/00, XI ZR 285/03
Vielen Dank für die Antwort! Ich konnte in meinem Darlehensvertrag keinerlei Widerrufsrechthinweis entdecken.. Mein Kreditvertrag hat eine Gesamtlaufzeit von 25 Jahren, nach Ablauf von 10 Jahren würde ich von der finanzierenden Bank einen neuen Zins-und Tilgungsplan erhalten. Gern würde ich aber aus dem alten Vertrag raus und habe bei meiner Bank angefragt, diese sagten mir jedoch, dass ein Wechsel innerhalb dieser 25 Jahre nicht ohne Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden könnte und ich auch keine Möglichkeit hätte, wie ein Privatdarlehensnehmer nach 10 Jahren / 6 Monaten zu widerrufen, weil es keine Widerrufsbelehrung für Gewerbetreibende geben würde..
Sehr geehrte Sannemaus,
manchmal ist es fraglich, ob ein Verbraucherdarlehen oder ein Nichtverbraucherdarlehen vorliegt. Der Grundsatz ist: Alle Darlehen sind zunächst einmal Verbraucherdarlehen, es sei denn, es greifen Ausnahmen. Eine Ausnahme ist gegeben, wenn das Darlehen dem Hauptberuf des Darlehensnehmers oder seinem Gewerbe diente. In allen anderen Fällen dürfte mit ziemlicher Sicherheit ein Verbraucherdarlehen vorliegen.
Unabhängig davon, ob Verbraucherdarlehen oder Nichtverbraucherdarlehen, kann jedes mit einem Festzinssatz ausgestattette Darlehen zehn Jahre nach seinem Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten entschädigungsfrei zur Rückzahlung gekündigt werden (§ 489 BGB). Es handelt sich hier nicht um ein Widerrufsrecht, sondern um ein Kündigungsrecht.
Eine Widerrufsbelehrung ist nur bei Verbraucherdarlehen verpflichtend, nicht jedoch bei Nichtverbraucherdarlehen. Darlehen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden. Ist die Widerrufsbelehrung dagegen wegen Formverstoßes unwirksam, so beginnt die 14-Tagesfrist erst ab dem Termin der korrekten Belehrung zu laufen. Dann kann man Verbraucherdarlehen noch viel Jahre nach der Inanspruchnahme wegen dieses Verstoßes widerrufen.
Ich hoffe, die Informationen helfen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. rer. pol. habil. Klaus Wehrt
Diplom-Volkswirt