Angestellt mit Nebengewerbe und geringfügigen Job, Krankenversicherung zusätzlich nötig?
Also, wenn man hauptberuflich angestellt ist, nebenbei aber noch einen MInijob weiterführt und ein kleines Nebengewerbe hat (Erlöse aus Minijob u. Nebengewerbe ca. 500 Euro mtl.) ist es dann ausreichend, über das Angestelltenverhältnis krankenversichert zu sein oder muß man sich zusätzlich nochmals krankenversichern?
3 Antworten
Es kommt auf die Gesamtschau des Falles an. Die GKV nimmt anhand mehrer Kriterien:
- Einkommen in Relation zueinander
- Einkommenshöhe je Einkommensart
- Wöchentlicher Arbeitsaufwand pro Einkommensart
- Tätigkeit des Nebenerwerbs
- Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter im Nebenerwerb
eine Statusfeststellung vor. Dabei sind zwei Ergebnisse denkbar:
1, Man ist hauptberuflich angestellt und im Nebenberuf Selbständig 2. Man ist Hauptberuflich Selbständig
Je nach Status ergeben sich folgende Auswirkungen:
Zu 1: Man ist über die GKV der Anstellung abgesichert. Sofern man im Nebengewerbe kein DRV Pflichtiges Einkommen erzielt, gilt das auch für die Rentenbeiträge.
Zu 2: Dann sind alle Einkünfte KV pflichtig. Man hat die Wahl zwischen PKV oder GKV. Es sind keine DRV Beiträge zu entrichten (Ausnahme DRV pflichtige Beträge). Man hat keinen Anspruch mehr auf den Arbeitgeberanteil gem § 257 SGB V.
Egal ob Status 1 oder Status 2: Die Einkünfte sind zu versteuern.
So wie ich Deine Angaben interpretiere dürftest Du Fall 1 sein.
Keine zusätzliche KV nötig. Du bist über den AG krankenversichert. Du musst lediglich Steuern zahlen, also das NG anmelden. Dein zu versteuenders einkommen wird sich erhöhen!
Man ist versicherungspflichtig in der GKV so lange das Einkommen und der Zeitaufwand aus dieser Tätigkeit überwiegen gegenüber z.B. einem Einkommen aus Selbständigkeit.
Als Versicherungspflichtiger, sind Nebeneinkünfte i.d.R. für die KV nicht relevant.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind einkommensteuerpflichtig.