Was muss ich beim Verkauf von hobbymäßig hergestell Sachen (Spielzeug, Kleinstmöbel, usw.) beachten?
Hallo!
Ich stelle hobbymäßig -bisher nur für meine Kinder- Spielzeug und Kleinstmöbel aus Holz und Stoff her. Nun hat mir ein Bekannter empfohlen, die Sachen auch zu verkaufen. Er fand die nämlich so gut, dass er selber bei mir div. Spielzeug etc. geordert hat.
Abgesehen davon, dass ich den Preis geschätzt bei den Materialkosten ansetzen würde, frage ich mich wie es sich mit den rechtlichen Dingen verhält:
1.) Brauche ich eine Gewerbeanmeldung?
2.) Muss ich z.B. bei Verkauf über ebay ein Impressum und AGB verwenden?
3.) Darf ich Werbung machen?
4.) Ab wann fallen Steuern -vorrausgesetzt ich entscheide mich, dass in größerem Stil zu betreiben- an?
5.) Muss ich eine Gewährleistung geben?
6.) Wie sähe das aus, wenn ich den Preis z.B. bei Materialkosten plus 50% ansetze?
Letzte Frage :-) 7.) Wäre ein flohmarktverkauf eine Lösung bzw. ein "Schlupfloch"?
Vielen Dank vorab und Grüße, Martin
1 Antwort
- ja
- ja
- ja
- Welche Steuern? Was ist ein "größerer Stil"?
- ja
- auch nicht anders
- vom rechtlichen Standpunkt aus nicht. Von der tatsächlichen Herangehensweise vielleicht, ist aber nicht anzuraten.
Bis wann gilt das als Liebhaberei?
Das ist ein steuerrechtliches Phänomen: Wenn du Verluste machst, wird geprüft, ob eine (steuerlich nicht relevante) Liebhaberei vorliegt.
Aber wenn du Gewinn machst, fragt das Finanzamt nicht, ob du das auch wolltest.
Ist die Frage damit beantwortet?
Nein - denn du hast die Umsatzsteuer nicht im Blickwinkel. Hierzu empfehle ich dir, meinen verständlichen und leicht lesbaren Tip zu studieren:
Danke! zu 4.) meinte ich mit größerem Stil, auf Vorrat zu basteln oder auf Bestellung. Bis wann gilt das als Liebhaberei?