Gewerbe in Deutschland, Taetigkeit und Wohnsitz in Belgien

4 Antworten

Ich würde das Gewerbe und den Wohnsitz in Deutschland abmelden. Schon allein wegen der Fernsehsteuer. Du könntest freiberuflich weiterhin in Deutschland tätig sein ohne Gewerbeschein. Wenn Du unbedingt was zum vorzeigen brauchst, kannst Du Dir eine internationale Reisegewerbekarte ausstellen lassen gegen Gebühr an Deinem Wohnsitz. Die Steuererklärung künftig in beiden Ländern machen.

Vielschichtiges Thema und ein wenig verworren dargestellt. Gewerbe hin oder her... wesentlich ist aber nach welcher Rechtsordnung hier verfahren werden muss. Belgisches Recht oder Deutsches...??? Nach § 18 EStG wird zwischen freiberuflich und gewerblich unterschieden... Die belgischen Regelungen dazu sind mir leider nicht bekannt. Hier muss man aber die Zulassung zur Selbstständigkeit von einer Behörde prüfen lassen, erst dann darf man sich in Belgien als Selbstständiger niederlassen/tätig sein. Die vergleichbare Kleinunternehmerregelung in Belgien gestattet insoweit nur einen "Freibetrag" In Höhe von 5.580 Euro pro Kalenderjahr wesentlich niedriger als hierzulande. Die Sozialversicherung obliegt grundsätzlich dem Wohnsitzstaat, Ausnahme Grenzgänger! Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sind nach der DBA (sofern die anwendbar ist) in dem Land zu versteuern, in dem sie erbracht wurden. Also deutscher Kunde 8.000 Euro in Deutschland (mit Progressionsvorbehalt § 32b EStG) und belgischer Kunde 7.500 Euro mit prog.Vorbehalt in Belgien versteuern.

Dies ist nur eine erste Einschätzung zu den aufgeworfenen Fragen. Mit besten Grüßen A. Wehle Rechtsanwalt

Ich würde sagen du bist in Belgien steuerpflichtig, da du auch dort die Einkünfte erzielst.

Danke elster81. Ich habe auch Kunden/einkuenfte aus DE, alle einkommen gehen auch auf mein deutsches Konto. Kann ich evt. eine belgische "betriebstaette" haben/anmelden?

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Und von welcher Steuer würdest du das sagen?

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Ist für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit relevant.