Kleinunternehmer:Kauf-Ausgaben von Einnahmen abziehbar?

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2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
sie können keine Umsatzsteuer aus eingehenden Rechnungen gegenüber dem Finanzamt geltend machen"

Da steht Umsatzsteuer.

Als Kleinunternehmer wird bei Dir Umsatzsteuer nicht erhoben, daher kann keine Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden.

 Darf ich als Gewerbebetreiber mit Keinunternehmerregelung bei der Steuereklärung die Ausgaben von den Einnahmen abziehen um so die Steuer an das Finanzamt zu reduzieren?

Ausgaben von den Einnahmen = Hier sind wir nicht bei der Umsatzsteuer, sondern bei der Ermittlung des Gewinns, also bei der Einkommensteuer (ggf. Gewerbesteuer).


Sprich, diese beiden Gebiete haben nichts miteinander zu tun. Es sind zwei unterschiedliche Steuerarten: Einkommensteuer - Umsatzsteuer


Nun dazu, dass Du Geld sparen willst. Wenn Du als DJ arbeitest, doch vermutlich in Discos.


Discos sind Unternehmen und haben umsatzsteuerpflichtige Umsätze. Die können Vorsteuer abziehen. Also ist es denen egal, ob Du denen 100,- Euro berechnest, oder 100,- Euro + 19 % Umsatzsteuer.


Damit wäre es für Dich günstiger auf die Regelbesteuerung in der Umsatzsteuer zu optieren (Verzicht auf Kleinunternehmerstatus), weil Du dann aus dem Equipment, den CDs usw. usw. die Vorsteuer abziehen kannst.


Also eine CD für 23,80 Euro, kostet Dich dann nur noch 20,00 Euro.


Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
ruben2012 
Fragesteller
 05.03.2015, 19:49

Vielen Dank für die ausführliche Antwort und die guten/hilfreichen Beispiele!!!

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ruben2012 
Fragesteller
 05.03.2015, 20:15

eine Frage habe ich doch noch...und zwar schreibst du "Also eine CD für 23,80 Euro, kostet Dich dann nur noch 20,00 Euro." ...und genau, dass ist es was ich bisher nicht verstanden habe.

wenn ich es jetzt in meinem Fall eine CD für 23,80 EUR in der Steuererklärung als Ausgabe gegenrechne, dann reduziert sich doch Steuernachzahlung ebenfalls um 3,80 EUR / 19% ...oder habe ich sehe ich das falsch?

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wfwbinder  05.03.2015, 20:23
@ruben2012

Nein, da liegst du falsch.


Angenommen Du hast im ganzen Jahr 20.000,- Euro einnahmen.


Du gibst 5000,- Euro für Equipment aus. (das einzelnen Teil kostet mehr als 487,90), dann musst Du das auf die Nutzungsdauer abschreiben, also Verteilung auf 3-5 Jahren bei Elektronik.

Also von den 20.000,- 1.000,- Abschreibungen runter. für CDs gibst Du 2.000,- aus, für die Fahrten zu den Discos 1.000,- euro, Bürobedarf usw. noch mal 2.000,-, also ist Dein Gewinn 14.000,-, die Du versteuerst. 1.000,- Euro mehr an Ausgaben senken nicht Deine Einkommensteuer um 1.000,- Euro, sondern nur den Gewinn und damit das zu versteuernde Einkommen.


Steuerersparnis je nach Einkommen sagen wir 140,- bis 450,- Euro.


Im Gegensatz ist die Vorsteuer Geld, was Du in Cash in der Kasse hast. Wenn Deine Einnahmen 20.000,- ndetto sind, sind es mit Umsatzsteuer 23.800,-. Die 2.800,- müssen zum Finanzamt.Aber aus den 5.000,- Euro für Equipment ziehst Du die enthaltene Vorsteuer von 800,- von diesen 2.800,- Ab, zahlst also nur noch 2.000,- und hast 800,- Cash in der Tasche. Zwar kannst Du die Abschreibungen dann nur noch von 4.200,- vornehmen, aber die 800,- Euro kann Dir keiner mehr wegnehmen.

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Hallo, das kannst Du alles abziehen.

Die Einschränkung beziegt sich auf die Umsatz- (oder Mehrwert-)steuer. Damit hast Du aber gar nichts zu tun.

Viel Glück

Barmer

ruben2012 
Fragesteller
 05.03.2015, 19:49

Vielen Dank :)

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