Ratenzahlungsvereinbarung mit FA und Säumniszuschläge

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hast Du mal überprüft, für welchen Zeitraum und wofür die Säumniszuschläge festgesetzt wurden?

Es ist ja wohl anzunehmen, dass die Sache eine Vorgeschichte hat. Möglicherweise hast Du schon die Steuererklärung damals zu spät abgegeben und bist mit Säumniszuschlägen belegt worden. Dann hast Du mit gewisser Wahrscheinlichkeit nicht sofort nach Zustellung des Bescheids um Stundung und Ratenzahlung ersucht, sondern erst nach einer Zeit des "Kampfes" mit dem Finanzamt. So jedenfalls ist der übliche Weg.

Zu all diesen vorgenannten Punkten müßte sich in DEINEN Unterlagen etwas finden. Das Verhängen von Säumniszuschlägen ist keine geheime Staatsangelegenheit, die der totalen Geheimhaltung unterliegt, sondern sie wird Dir als Steuerpflichtigem durch Bescheid kundgetan. Da erstaunt mich, dass Du uns danach Fragen stellst. Hellsehen kann hier leider keiner und Deine Unterlagen kennt hier auch niemand. Eine wirklich qualifizierte Antwort auf Deine Fragen kann Dir hier niemand geben.

Mein Tip an Dich: Begib Dich an Deine Unterlagen. Wenn da nichts drin zu finden ist, dann ruf beim Finanzamt an und bitte um Auskunft bzw. Übersendung von Kopien. Wenn Du immer schön höflich bleibst, dann reißt Dir da niemand den Kopf ab. Es liegt im übrigen im Ermessen eines Finanzbeamten, Säumniszuschläge erlassen zu können. Rede auch darüber mit dem für Dich zuständigen Finanzbeamten und stelle ggf. dazu einen schriftlichen Antrag. Meines Wissens haben Finanzämter Beratungsstellen, die Dir da ein paar Tips geben können.

Hallo privatier

inzwischen hab ich meine Unterlagen rausgesucht und muss sagen: Ja in der Vereinbarung sind weitere Säumniszuschläge genannt :(

Damals hatte ich finanziell keine andere Möglichkeit und musste in den sauren Apfel beißen.

Sobald die eigentliche Schuld abgetragen ist, werde ich deinem Rat folgen und das Gespräch mit dem Finanzbeamten suchen.

DANKE für diesen Rat.

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@IngCent

... und ich danke Dir für die Information. Mein Vater war Steuerberater und ich habe den Kampf des Bürgers gegen die Trutzburg des Fiskus hautnah miterlebt. Ich wünsche Dir viel Glück. Im übrigen: Bevor mein alter Herr die Fronten gewechselt hatte, war er Finanzbeamter, sogar bei der Steuerfahndung und ich habe viele seiner alten Kumpels kennengelernt. Die sind können richtig nette Leute sein, wenn man ihnen ebenso entgegen tritt !

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@Privatier59

Mein Vater war Steuerberater

Hm...mein Vater war Maurer, und sogar einer von den guten.

Vielleicht sollte ich mal meine Hausbaukünste versuchen?

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@EB20120613

Ist doch prima. Ich will die chinesische Mauer in Deutschland nachbauen. Im Maßstab 1:1. Da kannst Du mir dann helfen. Bring ein paar Ziegel mit.

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@EB20120613

mein Vater war Maurer, und sogar einer von den guten. Vielleicht sollte ich mal meine Hausbaukünste versuchen?

Mein alter Herr war bei einem Bestattungsunternehmen. Ob ich mich wohl zum Insolvenzverwalter eigne...?

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Das Verhängen von Säumniszuschlägen ... wird Dir als Steuerpflichtigem durch Bescheid kundgetan.

Nein. Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetz und können deshalb nicht beschieden werden. Deshalb kann es auch vorkommen, dass man von der Existenz von Säumniszuschlägen nichts weiß.

Wie sich im Verlauf der weiteren Diskussion aber herausgestellt hat, ist das hier nicht der Fall.

Hier ist auf jeden Fall wegen der Säumniszuschläge ein Erlassantrag zu stellen.

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@EB20120613

Aha, also doch Finanzbeamter, lieber EB+Tagesdatum. Ich muß allerdings gestehen, noch niemals Säumniszuschläge ohne Bescheid an den Steuerpflichtigen erlebt zu haben. Ist doch gerade der Sinn, dass der Steuerpflichtige aufgeschreckt wird. Oder, schreibst Du uns etwa garnicht aus Deutschen Landen?

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@Privatier59

Finanzbeamter, hm.... auch ne Alternative. Aber ich lass dich da mal im Dunkeln.

Aber nochmal zu den Säumniszuschlägen:

Mit dem (Einkommen-)Steuerbescheid können SäumZ gar nicht bekanntgegeben werden, da eine Säumnis gar nicht eingetreten ist. Auf dem Papier, das den EStB enthält, ist auch das Leistungsgebot aufgeschrieben, §§ 218 ff AO. Dabei steht ein Fälligkeitsdatum, welches mindestens eine Woche nach demBekanntgabedatum des Bescheides liegt, meistens aber auf das Ende der Einspruchsfrist fällt.

Erst auf einer Mahnung können also Säumniszuschläge vermerkt sein.

Aber es wird nicht mit Ablauf eines jeden Monats eine neue Mahnung rausgeschickt, so dass eventuell neu anfallende Säumniszuschläge eben (zunächst) nicht bekanntgegeben werden.

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Durch Stundung (= Ratenzahlungsvereinbarung) wird der Fälligkeitszeitpunkt der Zahlung hinausgeschoben! Dann fallen bis zum nächsten Fälligkeitstermin (siehe Ratenzahlungsvereinbarung) keine Säumniszuschläge an! Stattdessen zahlen Sie möglicherweise Stundungs- oder Aussetzungszinsen pro Monat in Höhe von 0,5 Prozent/ Monat. Das ist deutlich weniger wie Säumniszuschläge!!! Im Übrigen hat der Gesetzgeber den Sinn der Säumniszuschläge damit begründet, das Druck zur Zahlung aufgebaut werden soll. Ist kein Geld beim Schuldner vorhanden (müsste gegebenernfalls bewiesen werden) kann der Zweck der Säumniszuschläge nicht mehr erfüllt werden und ist damit auch definitiv nicht anzuwenden!!! Aber Nichts geschieht ohne Antrag und Eigeninitiative. Also auf und los und hopp und von mir alles Gute!

Das Finanzamt gewährt doch niemanden einen kostenlosen Kredit. Damit fallen doch Zinsen und Zuschläge an und diese sind rechtens.

Das was Du sagst, ist völlig richtig und entspricht der Gesetzeslage. Allerdings wird dann, wenn eine Stundung gewährt wird, "nur" noch der Zins berechnet. Für Säuminszuschläge gibt es dann keinen Raum mehr. Es muß in diesem Fall Dinge geben, die uns der Fragesteller verschweigt. Was das nun ist, da müssen wir alle im Nebel stochern, das könnte uns nur der Fragestaller verraten.

Liebe/r IngCent: Neugier ist eine schreckliche Plage. Erlöse uns davon und erzähl, was Sache ist!

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Die Zahlung ist ja eben nicht fristgemäß, sondern verspätet, wenngleich ratenweise. Die Fälligkeit der Steuern ist ja vom Gesetz vorgegeben und kann auch nicht vom Finanzamt irgendwie "hinausgeschoben" werden. Selbst wenn du mit Zustimmung des Finanzamtes längst fällige Steuern ratenweise bezahlst, ist die Zahlung trotzdem verspätet. (Die Ratenvereinbarung bewirkt doch lediglich, dass das Finanzamt keine Vollstreckungsmaßnahmen zur Realisierung der fälligen Steuern vornimmt.) Und bei verspäteter Zahlung von fälligen Steuern fallen Kraft Gesetzes Säumniszuschläge an; das steht ebenfalls nicht im Ermessen des Finanzamts, sondern passiert automatisch (§ 240 Abs. 1 AO).