Wann erkennt das Finanzamt Umwegestrecken zur Arbeit an?

1 Antwort

Nein macht keinen Sinn, die Umwegstrecke erfolgt aus rein privaten Gründen. Das Gesetz stellt zur Berechnung grundsätzlich auf die Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab. Eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrundegelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig benutzt wird. Eine Verbindung ist verkehrsgünstiger, wenn durch sie die Arbeitsstätte – trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen – in der Regel schneller und pünktlicher erreicht wird. http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale