Alle Haftpflichtversicherungen steuerlich absetzbar?

2 Antworten

Wer in Deutschland Einkommen erzielt und dieses – wie fast alle – versteuern muss, kann Beiträge zur Haftpflichtversicherung bei der Steuerschuld abziehen lassen. Die Beiträge zur Privathaftpflicht, Hunde- oder Pferdehaftpflicht, Haushaftpflicht- und Kfz-Haftpflichtversicherung, können so als Vorsorgeaufwendungen bei der Steuererklärung angegeben werden.

In der Regel gilt für die Absetzbarkeit von Versicherungen, dass Versicherungen dann abgesetzt werden können, wenn sie der eigenen Absicherung dienen. Das bedeutet, dass die Versicherungen abgesetzt werden können, die das eigene Risiko absichern und somit letztlich der Vorsorge dienen

so als Vorsorgeaufwendungen bei der Steuererklärung angegeben werden

...wenn sie denn nicht Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind, § 10 EStG Eingangssatz.

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Ja, kannst Du alle absetzen!