Aktien und Verlustvortrag

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Deine Bank schickt Dir eine Jahressteuerbescheinigung irgendwann zwischen Januar und April eines Folgejahres zu. Diese weist alle Erträge und die Inanspruchnahme von Freistellungsaufträgen aus.

Hast Du Verluste, die bankübergreifend (also bei mehrenen Banken) zu verrechnen sind, so musst Du bis 15.12. eine Verlustbescheinigung bei diesen Banken beantragen. Damit werden die Stände Deiner Verlusttöpfe zum Jahresende bescheinigt und diese Töpfe auf Null gesetzt.

Ansonsten interessiert sich das Finanzamt nur für Gewinne und nicht für Verluste. Verluste werden von der Bank selbst über die Verlusttöpfe mit Gewinnen verrechnet, bis sie letztendlich steuerlich relevant werden.