Finanzamt – die neusten Beiträge

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu spät abgegeben, was kann passieren?

Hallo,

Ich habe im Februar 2020 mein Gewerbe (Einzelunternehmen) angemeldet und bin damals davon ausgegangen das ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung automatisch vom Finanzamt zugeschickt bekomme, ich dachte mir anfangs das dauert halt ein paar Wochen jedoch passierte nix und ich hatte das irgendwann dann auch vergessen/aufgeschoben/ignoriert.

Letzten Monat (April 2021) habe ich nun selber den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über das ELSTER Programm ausgefüllt da ich halt immer noch nix vom Finanzamt erhalten habe und weil mir das die letzten Wochen auch echt Bauchschmerzen bereitet hat noch nix abgegeben zu haben, weil das ja alles auch schon über 1 Jahr her ist.

Nun warte ich seit 8 Wochen auf meine Steuernummer und habe echt schiss das dass Finanzamt mit irgendwelchen Strafen auf mich zukommt weil ich ja noch keine Steuern abgeführt, keine Steuervoranmeldung gemacht, keine Steuererklärung abgegeben etc. da ich ja mit meinen Einzelunternehmen noch garnicht Steuerlich registriert bin, ich habe also noch nie Steuern gezahlt oder mich drum gekümmert.

Zu meinem Business: Ich betreibe einen Onlineshop (Dropshipping also Produkt Versand von China in die USA) der auch schon Umsätze erzielt hat, ca. 30,000€, davon blieb jedoch kaum gewinn übrig, da ich immer wieder in Marketing, Produkte etc. investiert habe. 

Was kann mir jetzt passieren? Mit was für Strafen muss ich rechnen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen weil mir das ganze Thema echt Bauschmerzen bereitet.

LG

Finanzamt, Gewerbeanmeldung, Steuerberater, Steuererklärung, Fragebogen steuerliche Erfassung

Versteuerung von Fiverr Einnahmen?

Hallo,

in einer anderen Frage habe ich bereits erwähnt, dass ich als Kleinunternehmer neben der eigentlichen, in der Gewerbeanmeldung angegebenen Tätigkeit, über 8 Monate noch eine weitere Tätigkeit ausgeführt habe, durch die ich einen Umsatz von etwa 450€ generiert habe. Nun habe ich das Gewerbe, wenn auch verspätet, erfolgreich erweitert. Die Tätigkeiten sind folgende:

·      Betrieb eines Online Shops

·      Dienstleistungen auf der Plattform Fiverr

Die Einnahmen aus dem Betrieb des Online Shops habe ich bereits für die Steuererklärung erfasst und in die EÜR eingetragen. Was die Einnahmen durch Fiverr betrifft, habe ich diese zwar erfasst, aber noch nicht in die EÜR eingetragen. Nun habe ich drei Fragen:

·      Kann ich die Einnahmen durch Fiverr bedenkenlos in der EÜR angeben, obwohl die Kunden aus verschiedenen Ländern kommen, Fiverr das Ausweisen der Preise selbst übernimmt und ich als Kleinunternehmer somit anders als bei meinem Shop keinen Einfluss darauf habe, ob die Umsatzsteuer ausgewiesen wird?

·      Kann ich die Einnahmen durch Fiverr bedenkenlos in der EÜR angeben, obwohl ich das Gewerbe verspätet erweitert habe?

·      Bei meinem Programm für die Steuererklärung wird in der EÜR neben den Einnahmen und dem Datum auch der Name des Kunden, die Belegnummer und der Buchungstext gefordert. Bei den Einnahmen durch den Shop ist das kein Problem, bei meinen Fiverr Aufträgen habe ich allerdings statt dem Kundennamen, der Belegnummer und dem Buchungstext, nur den Nutzernamen und die Order Nummer vorliegen. Sind diese Angaben Pflicht? Wenn ja, was könnte ich alternativ eintragen?

Ich danke jedem im Voraus, der sich den Fall anschaut und mir vielleicht sogar weiterhelfen würde mit meinen Fragen und wünsche euch allen noch einen schönen Restsonntag!

Finanzamt, Gewerbe, Kleinunternehmer, Steuererklärung, Steuern, Fiverr

Kreatives Hobby, Patreon Unterstützung und das Finanzamt?

 Hallo zusammen,

mein Lebensunterhalt verdiene ich mir als Angestellter (über 50k € brutto im Jahr).

Mein Hobby ist die Erstellung von digitalen Artworks / Bilder mit Hilfe entsprechender Software und der Bearbeitung in Photoshop.

Dieses kreative und künstlerische Hobby betreibe ich seit Jahren ohne finanzielles Interessen und finanziere es auch auf "eigene Kosten".

Die Ergebnisse veröffentliche ich kostenfrei auf Instagram und ähnlichen Webseiten (und freue mich über „Likes“, Kommentare).

Hin und wieder bekomme ich aber die Frage von "Fans", ob man mich irgendwie "supporten" / unterstützen kann. Daher kam die Idee auf, ob ich nicht doch mal einen Patreon Account (www.patreon.com) dafür anlege. Dort können Künstler "abonniert" werden und monatlich z.B. mit 1,- € oder ähnliche Beträgen unterstützt werden. Je nach Vorgaben des Künstlers, kann es aber auch verschiedene Vorteile für die Abonnenten geben, z.B. ab Betrag X pro Monat hat man auch Zugriff auf die Bilder in hoher Auflösung zum herunterladen.

Ich gehe nicht davon aus, hier große Summen (eher 1 bis max. 2 stellig pro Monat) als "Unterstützung" für mein Hobby zu erhalten. Aber das ändert wohl nichts daran, dass das Einnahmen sind und sicher irgendwie angegeben bzw. versteuert werden müssen.

Nun frage ich mich, was hier die notwendigen Schritte sind? Ich habe eig. nicht vor "Verluste" oder "Investitionen" abzusetzen. Kann man diese Zusatzeinkünfte irgendwie in der jährlichen Steuererklärung (Anlage S?) aufführen (gibt es hier Grenzwerte?) oder müsste man sich gar „nebenberuflich selbstständig“ machen oder sollte ich zuvor lieber das Finanzamt kontaktieren und mich mit denen abstimmen?

Einen Steuerberater kontaktieren würde mich vermutlich mehr Beratungsgebühren kosten, als ich in absehbarer Zeit einnehmen würde und daher keine Option darstellen.

Je nachdem, was für Aufwände und Kosten (für mich) entstehen, würde ich die Idee am Ende wieder verwerfen, da ich finanziell eigentlich nicht darauf angewiesen bin.

Für jeden Antwort / Tipp möchte ich mich Vorab herzlichst bedanken!  

Finanzamt, Steuern

Kann man Liebhaberei selber anmelden?

Moin!

Ich bin Angestellte und möchte nebenbei aus meinen (teuren) kreativen Hobbies (stricken, nähen, plotten, graphic design) etwas Geld machen, z.B. durch den Verkauf von Mützen, Taschen, Deko oder selbst-designte Postkarten (Digital oder als Druck). Mein einziges Ziel dabei ist ausschließlich, meine Hobbies teilweise zu finanzieren, um sie weiter auszuüben. Ich würde das Verkaufen nur ab und zu, je nach Zeit und Lust machen, ich erwarte keine großen Einnahmen (vielleicht 1000€/Jahr grob geschätzt?) und hätte sicherlich keine oder kaum Gewinne (wenn ich nur alle Materialkosten berechnen würde, sicherlich immer Verluste...).

Ich möchte nur alles legal machen und bei so einer kleinen Sache keine unnötige Komplikation... aber geht das überhaupt?

Ein Gewerbe anzumelden wäre an sich kein Problem. Ich war eigentlich fast dabei, es anzumelden, als ich mich weiter darüber informiert habe: Laut allen Definitionen ist mein Fall deutlich unter Liebhaberei einzustufen. Ich habe auch mehrere Beiträge von „Gründern“ gelesen, die ein Kleingewerbe angemeldet haben, nur um es später abmelden zu müssen, weil es tatsächlich Liebhaberei war oder Handwerkskammer Beiträge bezahlen mussten, die höher als der Gewinn waren. Das bringt nur Ärger, Frustration und unnötige Aufwand.

Es klingt vielleicht blöd, aber nach viel Recherche frage ich mich nun einfach: wenn man so ein kleines Geschäft vorhat, kann man nicht direkt so eine „Liebhaberei-Aktivität“ bei dem Finanzamte selbst anmelden?

Ich habe auch über die „410€ Regelung“ gelesen. Könnte man diese „bis 410€ Gewinn im Jahr“ haben unabhängig vom Umsatz/Einnahme? Z.B. Ich möchte eine Tasche für 60€ verkaufen, Materialkosten dafür sind 45€. Wenn ich eine einzige Tasche im Monat verkaufen würde: Einnahmen sind 720€, Gewinn jedoch 180€ lächerliche Euro... Fällt das unter der 410€ Regelung? Wenn ja, heißt das, dass ich es einfach ohne weiteres als Hobby machen kann? Ein kleines „Kassenbuch“ würde ich für alle Fälle führen, um alle Einnahmen und Ausgaben unter Blick zu behalten...

Ich habe stundenlang in Google recherchiert aber alle Artikel und Infos zum Thema Liebhaberei sind aus der Perspektive von (Klein)Unternehmern, die die Einstufung als Liebhaberei und deren Nachteile vermeiden wollen, was nicht mein Fall ist.

Für alle Tips oder Info zur weiteren Recherche bin ich dankbar.

Finanzamt, Gewerbe, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Nebenverdienst, Nebentätigkeit, Kleinunternehmerregelung, Nebengewerbe

Finanzamt Über die Verwendung des Guthabens gesonderter Mitteilung?

Guten Tag zusammen,

ich habe heute meinen Einkommens Steuerbescheid für das Jahr 2020 erhalten. Ich habe schon gesehen das diese Frage hier öfter gestellt wurde, allerdings bin ich in meinem Fall, nicht ganz schlau raus geworden.
Laut Steuerbescheid habe ich ein Guthaben, und auch bei mir steht „ über die Verwendung des Guthabens erhalten sie eine besondere Mitteilung“ ich habe in den anderen Beiträgen gelesen das man evtl KFZ Steuer Schulden hat deswegen erkläre ich kurz meinen Fall. Es gibt für mich zwei Erklärungen weshalb das Geld noch nicht ausgezahlt wurde. Ich habe für meine Autosteuer die im Februar fällig wurde, vorher schon (bevor sie fällig wurde im Januar) eine Ratenzahlung vereinbart da ich wie viele seit November und auch bis heute noch komplett in Kurzarbeit bin. Das Zollamt hat mir eine Ratenzahlung für 3 Monate zu je 102€ zugestimmt. Die erste Rate wurde am 01.03.21 fällig und die Rate habe ich auch pünktlich bezahlt. Könnten die jetzt trotz das ich eine Ratenzahlung vereinbart haben, und meiner Meinung nach ja nie in Verzug war, da ich mich ja schon vor der Fälligkeit drum gekümmert habe, das Guthaben einbehalten?
Oder die zweite Erklärung wäre, ich musste kurzfristig meine Bankdaten beim Finanzamt ändern da mir die Bank das Konto gekündigt hat. Da ich noch kein neues Konto hatte, habe ich das Finanzamt gefragt ob ich ein anderes Konto angeben könnte (das meiner Schwester) die haben gesagt das es möglich ist, allerdings müsste ich schriftlich eine Abtretungserklärung zukommen lassen. Das habe ich vor ca. zwei Wochen beim Finanzamt eingeworfen.
Verzögert sich die Auszahlung jetzt weil ich die Bankdaten geändert haben, oder wegen der offene KfZ Steuer? Was meint ihr dazu? Beim Finanzamt habe ich heute keiner mehr erreicht und morgen haben die nicht geöffnet also könnte ich erst Montag anrufen.

Finanzamt, Steuererklärung

Selbständig, Nicht beim Finanzamt angemeldet, Selbstanzeige und Strafe?

Hallo, vorweg ich weiß ich habe Mist gebaut und bereue das auch sehr da mir meine jetzige Situation echt Panik macht.

Folgende Situation:

Ich habe mein Gewerbe (Einzelunternehmen) im Januar 2020 angemeldet, bei der Gewerbeanmeldung wurde mir vom Gewerbeamt gesagt ich würde automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt zugeschickt bekommen was aber bis heute nicht passiert ist (Stand Februar 2021). Ich weiß ich hätte mich auch selber drum kümmern können jedoch dachte ich mir der Fragebogen wird schon irgendwann kommen und hab es immer wieder aufgeschoben und ignoriert.

Das Problem ist dass ich seit der Gewerbeanmeldung (also seit über einem Jahr) trotz fehlender Steueranmeldung mein E-Commerce business gestartet habe und auch Umsätze erzielt habe, ca. 30,000€, davon blieb jedoch kaum gewinn übrig, da ich immer wieder in Marketing, Shop, Produkte etc. investiert habe. 

Ich habe also keine Steuern abgeführt, keine Steuervoranmeldung gemacht, keine Steuererklärung abgegeben etc. da ich ja mit meinen Einzelunternehmen noch garnicht Steuerlich registriert bin. Kurz gesagt, ich habe noch nie Steuern gezahlt oder mich drum gekümmert.

Ich möchte das Problem jetzt lösen da es mir echt Bauchschmerzen bereitet, ich habe zwar noch nix von meinem Finanzamt gehört jedoch habe ich echt schiss das die irgendwann mit einer fetten strafe kommen.

Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Wie sollte ich jetzt schritt für schritt vorgehen?

Sollte ich mich Selbstanzeigen?

Ich weiß grade echt nicht was ich tun soll und hab echt Panik das ich irgendwann eine fette Strafe zahlen muss.

Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Viele Grüße

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Pfändung meiner Zwangshypothek durch Finanzamt?

Ich bekam heute ein Schreiben vom Finanzamt Frankfurt a.M. bezgl. Vollstreckung gegen XXX (Vollstreckungsschuldner). Der Vollstreckungsschuldner schuldet dem Land Hessen Abgaben in Höhe von 79.230,35 Euro.

Wegen dieses Anspruchs hat das FA beim Vollstreckungsschuldner gemäß §§ 309 ff. Abgabenordnung am 2x.01.2021 gepfändet:

  • bestrangigen Teil der Eigentümergrundschuld Abt.III Nr. 4 zu Lasten des o.g. Grundvermögens für MICH eingetragen Hypothek ohne Brief ...

Mit eigenen Worten: Mr. XXX hat ca. 30.000 EURO Schulden bei mir und ich habe einen vollstreckbaren Titel über Mahnververfahren erwirkt und dann zur Sicherheit mit dem Titel eine Zwangshypothek im Grundbuch von Mr. XXX auf seine Eigentumswohnung eintragen lassen (an ersten Stelle steht da noch eine Bank drin).

Jetzt soll ich bis Mitte März 2021 meine eingetragene Zwangshypothek wg. der offenenen Forderungen von Mr. XXX an das Finanzamt meine Zwangshypothek löschen lassen und dem Finanzamt die Löschungsquittung zuschicken.

Das kommt m.E. einer Bevorteilung des Finanzamtes ggü. anderen Gläubigern gleich. Die Eintragung der Zwangshypothek erfolgte im Januar 2018. Mr. XXX hat dann im August 2018 eine Privatinsolvenz angemeldet und EV abgegeben.

Meine Frage: Kann das Finanzamt jetzt im Zuge der Eintreibung der Steuerschulden von mir verlangen meine Zwangshypothek zu löschen? Hat der Staat Vorrang vor anderen Gläubigern die schon weit früher im Grundbuch eine Hypothek eintgetragen haben?

Finanzamt, Pfändung

Steuern ausländischer Broker (Trading 212)?

Hallo zusammen, 

ich hätte folgende Frage, bzw. würde mich nach Recherche gerne nochmal zu folgenden Themen absichern: 

Ich habe einen ausländischen Broker (Trading 212) und besitze dort mehrere Aktien seit etwa einem Monat. Ich plane diese Aktien langfristig zu behalten und habe somit noch keine Aktie verkauft. Auch habe ich keine Dividenden im letzten Jahr, bzw. seit Kauf der Aktien (2020) erhalten und somit bisher sozusagen keinen Gewinn (0 Euro) erhalten. Nun weiß ich, dass ich durch meinen ausländischen Broker für die Steuern selbst zuständig bin.

Somit die Frage:

Ich muss in meiner Steuererklärung für 2020 die Anlage KAP noch nicht ausfüllen, da ich keinen Gewinn aus meinen Aktien erhalten habe, oder? Dies wäre erst 2021 fällig, wenn ich eine Aktie verkaufen oder Dividenden erhalten sollte. In meiner Recherche finde ich die Worte "Kursgewinn versteuern" immer unklar, da ich nicht weiß, ob das lediglich den Verkauf von Aktien mit daraus resultierenden Gewinn meint oder auch schon eine derzeitige Kurssteigerung.

Außerdem habe ich noch folgende Website gefunden, auf welcher "Kursgewinne werden freilich auch besteuert. Bis 2019 mussten Kursgewinne erst versteuert werden, wenn wir sie vereinnahmt hatten, also nach einem Verkauf. Seit 2019 werden Kursgewinne jedes Jahr pauschal besteuert. Sprich: Wenn die Aktie oder der ETF noch im Depot liegen." steht. (https://www.geldfrau.de/geldmanagement/freistellungsauftrag-spart-steuer-abgeltungsteuer/)

Schon einmal vielen Dank!

Aktien, Broker, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern

Selbstständig. Fahrt vom Kunden nach Hause?

Hallo, folgendes Szenario.

Ich bin in der Reingiung selbstständig. Somit Fahre ich jeden Tag zu unterschiedlichen Kunden.

Teilweise fahre ich von Kunde zu Kunde, teilweise aber auch von einem Kunden nach Hause und dann einige Stunden später wieder los zum nächsten Kunden.

Zwei Szenarien als Bspw.

1: Von der Wohnung -> Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 1. Kunden -> Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 2. Kunden -> Fahrt nach Hause.

2: Von der Wohnung -> Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 1. Kunden -> Fahrt nach Hause

Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 2. Kunden -> Fahrt nach Hause.

Meine Frage ist nun folgende: Da ich ja meine Arbeit beim Kunden immer vor Ort ausübe bspw. wie ein Handwerke (Klempner und Co)

Ist ja jede Fahrt (Von Wohnung zum Kundne sowie auch von Kunde zu Kunde) zum Kunden hin eine betriebliche Fahrt, die ich im Fahrtenbuch dann als Betriebs bzw. Geschäftsfahrt eintrage.

Wie ist es mit der Fahrt wenn ich beim Kunden fertig bin und dann direkt nach Hause fahre (Da ich Einzelunternehmer bin ist meine Wohnanschrift auch gleich meine Hauptanschrift des Gewerbes) ?

Ich habe von einigen gehört das es auch als Betriebsfahrt zählt, da ich ja theoretisch die Fahrt in Ausübung meines Gewerbe tätige und dann wieder gleichzusetzen wäre wie eine Fahrt vom Kunden zum Betrieb (Büro).

Mein Finanzamt meinte aber das es als sogenannter Arbeitsweg deklariert werden muss. Sprich die Strecke Wohnung <-> Arbeit wie es bei einem Angestellten vorkommt der zur Arbeit ins Büro und von dort wieder nach Hause fährt.

Was ist denn jetzt richtig ? Ich hoffe auf Antworten von Fachleuten oder welchen die bereits Erfahrungen haben in diesem Bereich aufgrund der eigenen Selbstständigkeit.

Finanzamt, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Fahrtenbuch

Steuererklärung 2019 - 1/2 Jahr Kleinunternehmer + 1/2 Jahr Angestellter?

Hallo liebe Community,

ich bin in einer sehr verzwickten Lage.
2019 habe ich das erste Halbjahr als Kleinunternehmer 13.507,- € erwirtschaftet und war zu dieser Zeit auch als Student eingeschrieben. Am 15.07. bin ich dann in ein Angestelltenverhältnis (Arbeitnehmer) gewechselt und habe in dem knapp halben Jahr 21.026,- € verdient. Davon habe ich 3.657,- € Lohnsteuer und Soli abgetreten.
Beim Erstellen der Steuererklärung via Elster wird mir nun in der provisorischen Vor-Berechnung nach Einsendung der Erklärungen (USt., EÜR. & ESt.) angezeigt, dass das zu versteuernde Einkommen 33.497,- € beträgt (13.507,- € Kleinunternehmer + 21.026,- € Lohn - 1.000,- Arbeitnehmer-Pauschalbetrag).

Daraus ergebe sich eine Festgesetzte Einkommenssteuer (inkl. Soli) von 6.728,- €.
Nach Abzug der bereits gezahlten Lohnsteuer inkl. Soli. (3.657,- €) würde der noch ausstehende Einkommenssteuerbetrag von 3.071 € ausstehen.

Das erscheint mir viel zu hoch, zumal mir eine befreundete Steuerberaterin nach Weitergabe aller Daten und Beträge und ihrer Kalkulation versichert hat, ich würde ca. 500,-€ erstattet bekommen. Wurde vllt der Abzug des Freibetrages vergessen? Wie kann es sein, dass ich eine derart hohe Nachzahlung tätigen soll?

Für Hilfe wäre ich unsagbar dankbar, denn ich bin hier gerade am Verzweifeln und Durchdrehen. Ich weiß mir wirklich nicht zu helfen und habe gerade keine 3.000,- € für eine Steuernachzahlung!

Vielen, vielen, vielen Dank im Voraus und unsagbare Karma-Punkte für Hilfe auf Lebenszeit!

Finanzamt, Steuererklärung

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