Fehler in Einkommensteuerbescheid 2011

5 Antworten

Wers glaubt wird seelig, wers nicht glaubt kommt auch in den Himmel. Ganz einfach, nenne neben den Jahresbrutto auch die aufgeführten Abzugsbeträge für Renten, Pflege, Kranken, Arbeitslosenversicherung die abgezogen wurden ca 20% komme ich meinetwegen auf 20000 zu versteuernden Einkommen und 2701 Steuer. Rechne ich 2264 Miete hinzu sind es schon 1059 mehr Steuer, nicht berücksichtigt die Progression, die Vorauszahlungen normalerweise nicht nötig, aber wenn schon,nenne bitte die Beträge. Je deutlicher die Beträge, desto leichter die Gegen Argumenttation.Es gibt ja nichts einfacheres, also die Beträge von der Steuererklärung abzulesen und hier zu nennen. Auch wenn dies Steinbrück so schwer fällt.

Hallo, da Du ( angeblich) den Einkommensteuerbescheid per Post nicht erhalten, sondern nur die Mahnung mit der Aufforderung der Nachzahlung, würde ich den Einspruch dahingehend formulieren. Zeitgleich würde ich nun aber doch einen Steuerberater die Kopie der eingereichten Einkommensteuererklärung (die Du hoffentlich hast) durchsehen lassen. Der kostet zwar auch aber dann bist Du auf der sicheren Seite. K.

Ich hab das Schreiben ja vorgestern schon abgeschickt.

ich habe geschrieben, dass ich "eidestattlich" versichere den Steuerbescheid nicht erhalten habe, sondern nur die 1. Mahnung. Ich habe darum gebeten mir deswegen einen neuen Bescheid zukommen zu lassen. Außerdem habe ich geschrieben dass ich dem 1 (nicht erhaltenen) Bescheid widerspreche, da ich keine Gelegenheit hatte die Höhe der Nachzahlung (von 1813.- Euro) überprüfen zu lassen. Ich hoffe ich hab da nichts Falsches gemacht, was sich jetzt negativ auswirken kann..

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Fangen wir doch mal mit den Formalien an: Du sagst, Du hättest den Bescheid nie bekommen. Gleichzeitig bist Du aber in der Sprechstunde des Finanzamtes erschienen und hast über den Inhalt eben jenes Bescheids ein Gespräch geführt. Das paßt doch nicht zusammen. Du kannst sicher sein, dass man da einen Aktenvermerk über die erteilte Auskunft angelegt hat, was im EDV-Zeitalter ja ohne große Mühen möglich ist und sich der Sache erinnern wird. Oder, hast Du da schon an Ort und Stelle erklärt, den Bescheid nie bekommen zu haben. Dann frage ich mich natürlich, wieso Dir nicht schon längst der Bescheid erneut zugestellt wurde.

Grundsätzlich ist es so, dass man gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen kann, aber nur innerhalb eines Monats nach Zustellung. Ist nichts zugestellt, dann läuft die Frist nicht. Ich garantiere Dir allerdnigs, dass die Zweitschrift zumindest per Einschreiben/Rückschein wenn nicht sogar per Zustellungsurkunde zugestellt wird. Das FA ist da sehr mißtrauisch.

Was nun die Sache selber betrifft, so kannst Du von uns bei diesen dürren Angaben doch keine Beurteilung erwarten: Wir wissen nicht mal, ob Du verheiratet bist, wissen nichts über Sonderausgaben und Werbungskosten etc. So kann man keine seriöse Beurteilung abgeben.

Diese dürren Angaben sind wirklich alles was wichtig ist. Ich bin ledig, kinderlos, Werbungskosten liegen unter dem Pauschbetrag von 1000.- Euro. Keine Fahrkosten, doppelte Haushaltsführung, Handwerkerrechnungen oder sonstwas.

Ich bin zum Finanzamt und habe gesagt, dass ich Ihre Mahnung und die Aufforderung zur Zahlung der Nachzahlung erhalten habe, aber den Steuerbescheid selbst nicht per Post erhalten haben. Dann habe ich darauf hingewiesen, dass ich gerne wüsste wie die hohe Nachzahlung zustandekommt.

Ich habe gelesen, dass man auch nach 1 Monat einen formlosen Antrag auf Änderung machen kann, wenn der Einkommensteuerbescheid "offensichtliche Unstimmigkeiten" enthält: http://www.steuer-schutzbrief.de/einspruch-gegen-steuerbescheid/ratgeber/einspruch-gegen-offensichtliche-unrichtigkeiten.html Kann ich ich davon Gebrauch machen? Falls das FA mir keinen neuen Bescheid ertsellen will?

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Das paßt doch nicht zusammen.

Da hast du diesmal in die falsche Kiste gegriffen. Wenn er eine Mahnung über die Steuer bekommt, wird das Problembewusstsen geweckt.

Der Fragesteller hat hier vollkommen richtig gehandelt. Wenn auch nicht wirkungsvoll.

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@EnnoBecker

Die einzige Kiste die hier rumsteht ist mein Katzenklo und da greife ich nicht rein.

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Also es steht jetzt fest:

Die Nachzahlung ist so hoch, weil:

1) Der Bruttoarbeitslohn zu hoch angesetzt ist (ca. 1700.- Euro mehr)

2) überhaupt keine abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt wurden (ca. 3.750.- Eur zuviel)

Was kann ich jetzt als nächsten Schritt tun, um das korrigieren zu lassen?

Gratuliere ! informiere sofort den Sachbearbeiter beim Finanzamt nochmals. Dort um die Zusendung des noch ausstehenden Steuerbescheides bitten. (Das, wie, weshalb, warum ist dort eigentlich bekannt). Der Vorteil dabei,die Zahlungs- und Einspruchsfristen beginnen, von Neuem zu laufen. Also Zeit für eine Korrektur. Das wäre erst einmal mein Rat dazu. Aber es melden sich ganz sicher noch die wahren Steuer Experten. K.

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@Supersaver

das nehmen wir mal gar nicht erst an ! Wie Du hier schon lesen konntest, das FA muss die angebliche Zustellung beweisen. Kann sie jedoch nicht. Abwarten ...... wenn es wirklich so sein sollte ( was ich nicht denke ) dann nochmals hier melden. Aber ich bin keine Expertin, warte noch etwas ab. K.

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Ich habe jetzt einen Brief ans Finanzamt geschickt in der ich erkläre den Bescheid nicht erhalten zu habe

Das ist schon mal richtig.

und (vorsichtshalber) Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlege

Das ist Blödsinn, aber ungefährlich. Erstens heißt der Rechtsbehelf nicht Widerspruch, sondern Einspruch (na gut, das kannst du nicht wissen, wenn du den Bescheid nicht hast, weil du dann ja auch keine Rechtsbehelfsbelehrung in den Händen hältst). Zweitens kann man nicht gegen einen Verwaltungsakt, den man überhaupt nicht erhalten hat, Rechtsbehelf einlegen. Ein solcher Verwaltungsakt ist nämlich nicht ordnungsgemäß bekanntgegeben, also wirkungslos, also praktisch überhaupt nicht in der Welt. Und wie kann man gegen etwas kämpfen, was es gar nicht gibt?

Ich sehe keinen Sinn darin nochmal aufs Finanzamt zu gehen

Ich auch nicht. Statt dessen geht man mit sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten zum Steuerberater und pfuscht da nicht allein dran herum.

kann man nicht gegen einen Verwaltungsakt, den man überhaupt nicht erhalten hat, Rechtsbehelf einlegen.

Das ist zwar richtig, aber abgabenrechtlicher Hochseilakt. Den Einspruch (vorsorglich) einzulegen kann hier nicht schaden.

Wenn das Fa von einer Bekanntgabe ausgeht, muss es konsequenterweise auch den Einspruch als verfristet zurückweisen. Durch die Aussage, den Bescheid nicht erhakten zu haben, ist hier also gar nichts passiert.

geht man mit sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten zum Steuerberater

Das ist hier in der Tat der richtige Weg.

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