Fehler in Einkommensteuerbescheid 2011
Hallo, ich habe ein großes Problem mit dem Finanzamt und bräuchte deswegen dringend Hilfe.
1) Erstens habe ich den Einkommensteuerbescheid per Post nicht erhalten, sondern nur die 1.Mahnung eine Nachzahlung zu leisten. Was muß ich jetzt am besten tun?
2) Die erhaltene Lohnsteuer-Nachzahlung für 2011 ist völlig außerhalb meiner Vorstellungskraft und kann nicht stimmen. Falls ich einen Fehler bei meiner Steuererkärung gemacht habe (oder das Finanzamt etwas falsch berechnet hat), wie kann ich das jetzt wieder korrigieren?
Ich habe im Kalenderjahr verdient:
29.209.- Euro Bruttoarbeitslohn
2.264.- Euro Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung
618.- Euro Lohnersatzleistung (Arbeitslosengeld)
Laut meiner Steuersoftware muss ich 220,60.- Euro nachzahlen. Das wohl vorallem wegen den Zusatzeinnahmen aus Vermietung u. Verpachtung. In der Nachzahlung ist aber noch nicht berücksichtigt, dass ich dafür vierteljährliche Vorauszahlungen geleistet habe, die höher sind als die 220.- Euro. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass ich überhaupt nichts nachzahlen muss.
Jetzt der Hammer: Das Finanzamt fordert von mir eine Lohnsteuer-Nachzahlung von 1813.- Euro!
Als ich persönlich zur Sprechstunde beim Finanzamt erschienen bin, hat der "Mitarbeiter" dort mir irgendwelche Schlagworte an den Kopf geworfen, z.B. "Progressionsvorbehalt" oder "Gewinn aus Vermietung und Verpachtung". Im Nachhinein ist mir natürlich klar, dass er mich nur abwimmeln wollte und verhindern wollte, dass das Finanzamt den Fehler zu ihren Gunsten korrigiert.
Der Progressionsvorbehalt, der sich durch die 618.- Euro Arbeitslosengeld ergibt ist natürlich da, aber er beträgt für das ganze Jahr nur 77.- Euro, nicht 1813.- Euro! Wie gesagt sind auch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht die Ursache, da diese ja insgesamt nur knapp über 2000.- Euro liegen und dafür außerdem schon einige hundert Euro Vorauszahlungen geleistet wurden.
Was kann ich tun, damit ich diese irrsinige Nachzahlung nicht zahlen muss? Sei es, weil ich einen fehlerhafte Angabe gemacht habe bei meiner Einkommenerklärung oder weil das Finanzamt etwas nicht richtig berechnet hat. Außerdem habe ich den Steuerbescheid nicht auf dem die Nachzahlung ausgewiesen ist, sondern nur die 1.Mahung mit Überweisungsträger.
Ich habe jetzt einen Brief ans Finanzamt geschickt in der ich erkläre den Bescheid nicht erhalten zu habe und (vorsichtshalber) Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlege (leider ohne Rückschein)
Ich sehe keinen Sinn darin nochmal aufs Finanzamt zu gehen, da die Mitarbeiter dort darauf trainiert zu sein scheinen einen zu hinters Licht zu führen. Der Mitarbeiter dort braucht ja nur auf seinen PC-Bildschirm schauen und kann dann kontrollieren, was die Ursache der horrenden Nachzahlung ist, damit man den Fehler beheben kann. Stattdessen schiebt er irgendwelche offensichtlichen Falschaussagen vor, damit ich die Nachzahlung nicht korrigieren kann. Danke für Hilfe und Infos!
7 Antworten
Hallo, da Du ( angeblich) den Einkommensteuerbescheid per Post nicht erhalten, sondern nur die Mahnung mit der Aufforderung der Nachzahlung, würde ich den Einspruch dahingehend formulieren. Zeitgleich würde ich nun aber doch einen Steuerberater die Kopie der eingereichten Einkommensteuererklärung (die Du hoffentlich hast) durchsehen lassen. Der kostet zwar auch aber dann bist Du auf der sicheren Seite. K.
Ich hab das Schreiben ja vorgestern schon abgeschickt.
ich habe geschrieben, dass ich "eidestattlich" versichere den Steuerbescheid nicht erhalten habe, sondern nur die 1. Mahnung. Ich habe darum gebeten mir deswegen einen neuen Bescheid zukommen zu lassen. Außerdem habe ich geschrieben dass ich dem 1 (nicht erhaltenen) Bescheid widerspreche, da ich keine Gelegenheit hatte die Höhe der Nachzahlung (von 1813.- Euro) überprüfen zu lassen. Ich hoffe ich hab da nichts Falsches gemacht, was sich jetzt negativ auswirken kann..
Ich habe jetzt einen Brief ans Finanzamt geschickt in der ich erkläre den Bescheid nicht erhalten zu habe
Das ist schon mal richtig.
und (vorsichtshalber) Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlege
Das ist Blödsinn, aber ungefährlich. Erstens heißt der Rechtsbehelf nicht Widerspruch, sondern Einspruch (na gut, das kannst du nicht wissen, wenn du den Bescheid nicht hast, weil du dann ja auch keine Rechtsbehelfsbelehrung in den Händen hältst). Zweitens kann man nicht gegen einen Verwaltungsakt, den man überhaupt nicht erhalten hat, Rechtsbehelf einlegen. Ein solcher Verwaltungsakt ist nämlich nicht ordnungsgemäß bekanntgegeben, also wirkungslos, also praktisch überhaupt nicht in der Welt. Und wie kann man gegen etwas kämpfen, was es gar nicht gibt?
Ich sehe keinen Sinn darin nochmal aufs Finanzamt zu gehen
Ich auch nicht. Statt dessen geht man mit sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten zum Steuerberater und pfuscht da nicht allein dran herum.
kann man nicht gegen einen Verwaltungsakt, den man überhaupt nicht erhalten hat, Rechtsbehelf einlegen.
Das ist zwar richtig, aber abgabenrechtlicher Hochseilakt. Den Einspruch (vorsorglich) einzulegen kann hier nicht schaden.
Wenn das Fa von einer Bekanntgabe ausgeht, muss es konsequenterweise auch den Einspruch als verfristet zurückweisen. Durch die Aussage, den Bescheid nicht erhakten zu haben, ist hier also gar nichts passiert.
geht man mit sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten zum Steuerberater
Das ist hier in der Tat der richtige Weg.
Wers glaubt wird seelig, wers nicht glaubt kommt auch in den Himmel. Ganz einfach, nenne neben den Jahresbrutto auch die aufgeführten Abzugsbeträge für Renten, Pflege, Kranken, Arbeitslosenversicherung die abgezogen wurden ca 20% komme ich meinetwegen auf 20000 zu versteuernden Einkommen und 2701 Steuer. Rechne ich 2264 Miete hinzu sind es schon 1059 mehr Steuer, nicht berücksichtigt die Progression, die Vorauszahlungen normalerweise nicht nötig, aber wenn schon,nenne bitte die Beträge. Je deutlicher die Beträge, desto leichter die Gegen Argumenttation.Es gibt ja nichts einfacheres, also die Beträge von der Steuererklärung abzulesen und hier zu nennen. Auch wenn dies Steinbrück so schwer fällt.
Fangen wir doch mal mit den Formalien an: Du sagst, Du hättest den Bescheid nie bekommen. Gleichzeitig bist Du aber in der Sprechstunde des Finanzamtes erschienen und hast über den Inhalt eben jenes Bescheids ein Gespräch geführt. Das paßt doch nicht zusammen. Du kannst sicher sein, dass man da einen Aktenvermerk über die erteilte Auskunft angelegt hat, was im EDV-Zeitalter ja ohne große Mühen möglich ist und sich der Sache erinnern wird. Oder, hast Du da schon an Ort und Stelle erklärt, den Bescheid nie bekommen zu haben. Dann frage ich mich natürlich, wieso Dir nicht schon längst der Bescheid erneut zugestellt wurde.
Grundsätzlich ist es so, dass man gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen kann, aber nur innerhalb eines Monats nach Zustellung. Ist nichts zugestellt, dann läuft die Frist nicht. Ich garantiere Dir allerdnigs, dass die Zweitschrift zumindest per Einschreiben/Rückschein wenn nicht sogar per Zustellungsurkunde zugestellt wird. Das FA ist da sehr mißtrauisch.
Was nun die Sache selber betrifft, so kannst Du von uns bei diesen dürren Angaben doch keine Beurteilung erwarten: Wir wissen nicht mal, ob Du verheiratet bist, wissen nichts über Sonderausgaben und Werbungskosten etc. So kann man keine seriöse Beurteilung abgeben.
Diese dürren Angaben sind wirklich alles was wichtig ist. Ich bin ledig, kinderlos, Werbungskosten liegen unter dem Pauschbetrag von 1000.- Euro. Keine Fahrkosten, doppelte Haushaltsführung, Handwerkerrechnungen oder sonstwas.
Ich bin zum Finanzamt und habe gesagt, dass ich Ihre Mahnung und die Aufforderung zur Zahlung der Nachzahlung erhalten habe, aber den Steuerbescheid selbst nicht per Post erhalten haben. Dann habe ich darauf hingewiesen, dass ich gerne wüsste wie die hohe Nachzahlung zustandekommt.
Ich habe gelesen, dass man auch nach 1 Monat einen formlosen Antrag auf Änderung machen kann, wenn der Einkommensteuerbescheid "offensichtliche Unstimmigkeiten" enthält: http://www.steuer-schutzbrief.de/einspruch-gegen-steuerbescheid/ratgeber/einspruch-gegen-offensichtliche-unrichtigkeiten.html Kann ich ich davon Gebrauch machen? Falls das FA mir keinen neuen Bescheid ertsellen will?
Das paßt doch nicht zusammen.
Da hast du diesmal in die falsche Kiste gegriffen. Wenn er eine Mahnung über die Steuer bekommt, wird das Problembewusstsen geweckt.
Der Fragesteller hat hier vollkommen richtig gehandelt. Wenn auch nicht wirkungsvoll.

Die einzige Kiste die hier rumsteht ist mein Katzenklo und da greife ich nicht rein.
Also es steht jetzt fest:
Die Nachzahlung ist so hoch, weil:
1) Der Bruttoarbeitslohn zu hoch angesetzt ist (ca. 1700.- Euro mehr)
2) überhaupt keine abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt wurden (ca. 3.750.- Eur zuviel)
Was kann ich jetzt als nächsten Schritt tun, um das korrigieren zu lassen?

Gratuliere ! informiere sofort den Sachbearbeiter beim Finanzamt nochmals. Dort um die Zusendung des noch ausstehenden Steuerbescheides bitten. (Das, wie, weshalb, warum ist dort eigentlich bekannt). Der Vorteil dabei,die Zahlungs- und Einspruchsfristen beginnen, von Neuem zu laufen. Also Zeit für eine Korrektur. Das wäre erst einmal mein Rat dazu. Aber es melden sich ganz sicher noch die wahren Steuer Experten. K.

das nehmen wir mal gar nicht erst an ! Wie Du hier schon lesen konntest, das FA muss die angebliche Zustellung beweisen. Kann sie jedoch nicht. Abwarten ...... wenn es wirklich so sein sollte ( was ich nicht denke ) dann nochmals hier melden. Aber ich bin keine Expertin, warte noch etwas ab. K.
Hallo,
ich möchte noch ergänzen, dass im Zweifelfalle die Behörde die Zustellung nachweisen muss, was mit normaler Post, wie die Bescheide normalerweise zugestellt werden, nicht möglich ist.
Gehe nochmals zum FA und dort nicht in die Bürgersprechstunde, sondern zu dem für Dich zuständigen Sachbearbeiter. Frage einfach an der Information, wo dieser sitzt.
Gruß alphabet
dass ... die Behörde die Zustellung nachweisen muss
Das ist richtig. Du hast in Steuerlehre ja wirklich mal aufgepasst.
Gehe nochmals zum FA
Als Entspannungs-Spaziergang würde ich lieber den lokalen Park empfehlen. Was soll er denn beim Finanzamt?
Hallo,
aktenkundig machen, dass der Bescheid nicht angekommen ist und um eine Zweitschrift nebst Erläuterung bitten.
Mit Steuerlehre hat das nichts zu tun, denn das zählt für jeglichen Bescheid ob vom Bauamt, Sozialamt, Rentenversicherung......
Das hat mit Entspannungsspaziergang nichts zu tun. Im Bürgerbüro wird man seinen Sachbearbeiter gar nicht so Gesicht bekommen - daher mein Rat, diesen direkt aufzusuchen.
Habe in einem ähnlich gelagerten Falle das genauso gemacht.
Gruß alphabet
aktenkundig machen, dass der Bescheid nicht angekommen ist
Irgendwann wird mal jemand die Schrift erfinden und ein Postwesen. Dann kann man einen Brief schicken. Briefe wird man dann auch abheften können.
Der Sachverhaltsdarstellung zufolge hat der Fragestelle dies bereits getan.
um eine Zweitschrift nebst Erläuterung bitten.
Unsinn. Es muss beantragt werden, einen Steuerbescheid zu erlassen. Eine "Zweitschrift" gibt es nicht, da es kein "Erstschrift" gab.
In welchem Finanzamt gibt es eigentlich eine Bürgersprechstunde und was wird dort gesprochen?
Hallo alphabet,
wie gesagt, ich hab es ja schon abgeschickt, kann also kaum jetzt ein zweites Schreiben nachschicken. Das aktenkundig machen finde ich auch richtig und habe ich ja gemacht. "Zweitschrift" hört sich für mich auch problematisch an, da dann ja kein neuer Bescheid erlassen wird und ich a) keinen Einspruch/ Widerspruch einlegen kann b) die Fristen für die Nachzahlung nicht verlängern werden
Es wird kein "neuer Bescheid" erlassen, sondern es wird erstmals ein Bescheid erlassen. Dir stehen nach Bekanntgabe alle Möglichkeiten offen.
Es existiert ja zweifelsohne ein Bescheid. Ich habe Ihn ja nur nicht bekommen (z.B. weil die Zustellung per Post nicht geklappt hat). Wird das Fa wirklich so tun als hat es nie einen Bescheid gegeben? Ich bin ja schon zufrieden, wenn das Fa mir den existierenden Bescheid nochmal zustellt und mir die Möglichkeit gibt dem Bescheid zu widersprechen. Bisher hatte ich ja gar keine Möglichkeit die hohe Nachzahlung durch einen Steuerberater überprüfen zu lassen. Wird "erstmals" ein Bescheid erlassen, wäre das natürlich auch gut.
Ein Bescheid, der nicht bekanntgegeben wurde, entfaltet keine Bindungswirkung. Erst durch die Bekanntgabe wird aus dem Zettel mit der Aufschrift "Bescheid" ein Verwaltungsakt.
Um dir mal deutlich zu machen, was ein Verwaltungsakt eigentlich ist, nehme ich gern ein extremes Beispiel: Die Ampel an der Straßenkreuzung bzw. deren zeitlich orientierte Farbgebung ist ein VA. Du siehst, es gibt auch VA, die ohne Papier auskommen. Und umgekehrt ist ein Bescheid, der bestimmte Mängel hat (beispielsweise die falsche oder fehlende Bekanntgabe) eben kein VA.
Das FA kann dir also nicht "nochmal" einen existierenden Bescheid schicken, da bisher keiner existiert.
Ich geb auch noch meinen Senf dazu.
Du hast hier zwei voneinander zu unterscheidende Probleme:
.1. der nicht zugestellte Bescheid
Hier haben blackleather und andere ja schon geantwortet. Kein Bescheid - kein Einspruch, aber auch keine Bindungswirkung. Das FA ist in der Beweislast. Dein Vortrag, den Bescheid gar nicht erhakten zu haben, war da also völlig richtig.
Dein Gang zum FA war allerdings mehr als flüssig. Aber das hast du selbst gemerkt.
Neben dem schriftlichen Vortrag, den Bescheid nicht erhalten zu haben, hätte noch die Weisung gehört, Regelungen zu treffen, dass Vollstreckungsmaßnahmen nicht vorgenommen werden. Kein Leistungsgebot - keine Leistungspflicht. Damit begeben wir uns aber schon fast ins Zivilrecht. Ein Steuerberater hätte hier einen hzielführenden Brief geschrieben.
.2. das materielle Recht
Was nun da schiefgelaufen ist, bleibt solange im Reich der Vermutungen, wie du einen Beschid nicht hast. Es ist müßig, darüber zu spekulieren.
Im Ergebnis musst du also verfahrensrechtlich vorgehen. Bisher bist du da auf dem richtigen Weg.
Der Wortlaut deines Schreibens wäre hier interessant. Kannst du das reinstellen?
hzielführenden
Blöde neue Tastatur :-(
Wenn du hier dranbleibst, können wir das Problem zusammen lösen.
Hallo Enno,
Das wäre klasse, wenn wenn wir das lösen könnten und ich es verstehe ;)
Abschlusszahlung: 260,13
Durchschnittlicher Steuersatz (ohne Abgeltungsteuer) 17,5250 % Grenzsteuersatz (ohne Abgeltungsteuer) 29,9809 %
Besteuerungsgrundlagen:
Berechnung des zu versteuernden Einkommens und der Einkommensteuer
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn 29.209
ab Arbeitnehmer-K01 Pauschbetrag 1.000
Einkünfte 28.209
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
aus Beteiligungen 2.264
Einkünfte 2.264
Summe der Einkünfte 30.473
Gesamtbetrag der Einkünfte 30.473
ab Sonderausgaben
Summe der unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben 0
K02 mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag 36
ab beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben
Summe der Altersvorsorgeaufwendungen 5.813
K03 davon 72 % 4.186
abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung 2.906
K04 verbleiben 1.280
Beiträge zur Basiskrankenversicherung 2.266
ab Kürzungsbetrag 90
verbleiben 2.176
Beiträge zur Pflegeversicherung 339
Summe der Beiträge 2.515
verbleiben 2.515
Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen 3.795
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen 26.642
Berechnung der Einkommensteuer
Zu versteuern nach K05 § 32b EStG Progressionsvorbehalt mit 17,5275 % (Grundtarif) 26.642 4.669
Festgesetzt werden: 4.669.- (256,79.- SolZS)
ab Steuerabzug vom Arbeitslohn 4.424.- (241,66.- SolZS)
zu wenig entrichtet: 245.- (15,13 SolZS)
= 260,13.- Euro Nachzahlung
Hinweis: Dies ist die "korrekte" Berechnung mit einer Steuersoftware. Es kann sein, dass die tatsächlich abgegebene Steuererklärung Fehler aufweist, die dann zu der Nachzahlung geführt haben. Wie gesagt wurden schon mehrere hundert Euro Vorauszahlungen für die Erträge aus Vermietung und Verpachtung geleistet, da diese jedes Jahr auftreten (in ungefähr gleicher Höhe). Da ich alle Belege im Orginal mit den korrekten Zahlen beigelegt habe, sollten dem Fa eventuelle Fehler zu meinem Lasten aufgefallen sein, denke ich, vorallem wenn Sie zu einer so hohen Nachzahlung führen.
Nee neee.
Google mal nach Enno Becker. Den ganzen Rechenkram mache ich nicht. Ich mache Verfahrensrecht und Ablaufprozesse. Logik und Dogmatik solche Sachen.
Das mit den Zahlen ist nichts für mich. Die ergeben sich in meiner praktischen Arbeit eher als Nebenprodukt....
Wir kümmern uns erst mal um das Problem Nummer 1. Und danach um das zweite. Das (zweite) kann ich auch, aber es hat ja keinen Sinn, wenn man hinten anfängt.
Was ist nun? Kannst du den Text deines Schreibens einstellen?
Den Text kann ich erst morgen einstellen, da auf einem anderen PC.
Die Zahlen waren eher eine Antwort auf SCHIKO, der geschrieben hatte: "Wers glaubt wird seelig, wers nicht glaubt kommt auch in den Himmel. Ganz einfach, nenne neben den Jahresbrutto auch die aufgeführten Abzugsbeträge für Renten, Pflege, Kranken, Arbeitslosenversicherung die abgezogen wurden ..." Ich hoffe das diese Zahlen dabei helfen können diese Vermutung auszuräumen
Antwort auf SCHIKO
Verstehe.
Schikos Antwort habe ich ja nicht kapiert. Ohne die Fakten zu kennen, zweifelt er mal ein bisschen nach links und rechts. Davon hat aber keiner was.
Den Text kann ich erst morgen einstellen
Wenn nichts dazwischenkommt, sind wir alle morgen auch noch da.
Meine Glaskugel sagt, dass das Finanzamt andere Beteiligungserträge aus V+V angesetzt hat!
Mag sein. Wissen kann man es aber erst, wenn der Bescheid da ist.
Im Übrigen stellt sich da die Frage, warum die Beteiligungsergebnisse nicht mitgeteilt wurden. Wenn da der F-Bescheid falsch ist, könnte es ein Haftungsproblem für den dortigen Berater geben.
Dazu sagt meine Glaskugel, dass der Verwalter der Beteiligung eine Jahresabrechnung gefertigt hat und den Beteiligten diese Zahlen mitgeteilt hat.
Das Finanzamt ist von den Angaben der Beteiligungsgesellschaft abgewichen. Gesellschaft und FA sind im Rechtsstreit und der Beteiligten hat deshalb keine gültigen Werte.
Hallo,
Mit den V+V Einkünften gab es bisher noch nie Probleme. Das Fa ist soweit ich weiss noch nie von den Angaben abgewichen. Es gibt auch kein Rechtsstreit oder dergleichen.. Ich bin wirklich mal gespannt wie sich das weiter entwickelt. Sobald ich den Steuerbescheid habe, wird mir bestimmt auch klar werden was da Sache ist. Ich kann mir vorstellen, dass es Wochen dauert bis sich da was tut, oder? Den Bescheid zusammen mit meinen Bescheinigungen (Lohn, V+V, Arbeitslosengeld..) werde ich dann am Besten einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein vorlegen..
Also dann läuft da einiges in der Logistik schief. ich betreue ja auch einige KGs, GbRs usw. Auch größere mit vielen Gesellschaftern (Publikumsgesellschaften).
Au Erfahrung weiß ich, dass man die Gesellschafter mit Serienbriefen über alles zeitnah informieren sollte, wenn man nicht den lieben langen Tag damit zubringen will, von 256 Gesellschaftern am Telefon genervt zu werden.
Mit den Briefen rufen bloß 150 an und lassen sich den Inhalt des Schreibens erklären. Manche haben es eben nicht so dicke zwischen den Ohren.
Aber deine Glaskugel, dürfte ich mir die wohl mal für einen Tag ausleihen?