Ebay-Rechnung ausreichend fürs Finanzamt?

2 Antworten

Ist auf der Rechnung die Steuer ausgewiesen? Es muss klar ausgewiesen sein, wer verkauft hat. Idealerweise mit Steuernummer bzw. USt-Id des Verkäufers.

Das kann für den Verkäufer ein paar unangenehme Folgen haben, wenn er beispielsweise das als Privatverkauf deklariert und plötzlich privat ein paar von diesen EPianos verkaufte... oder wenn er die Gewinne aus den Verkäufen nicht ordnungsgemäß versteuert hat... Hmm...

Wo bitte steht denn was davon das er ein paar verkauft hat? Bist du Hellseher? Er kann das Piano doch von einem Privatmann ersteigert haben, seit wann ist das verboten? Wenn er es von einer Firma über Ebay gekauft hat bekommt er auch eine ordentliche Rechnung.

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@Wodie

Hahaha... logisch. Daher auch das kleine Wörtchen "kann". Aber wir wissen ja alle, wie das funktioniert... und warum bestimmte Produkte auf eBay nicht nur als ein Exemplar von semi-professionellen Verkäufern, die sich aber nur als harmlose Privatperson sehen, verkauft werden. Daher der kleine, subtile Hinweis.

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Wenn dein Bruder eine Rechnung vom Verkäufer des Pianos bekommen hat dann in der Regel ja.

Du schreibst "aber man bekommt doch irgendeinen Beleg, dass man den Zuschlag bekommen habe. Das mein ich" Meines wissen gilt das nicht als Rechnung im Sinne der Steuererklärung. Es gilt nur die Rechnung des Verkäufers.

Bei Ebay muss man wie bereits die anderen Antwortgeber geschrieben haben zwischen privaten Verkäufern und gewerblichen Verkäufern unterscheiden.

Private Verkäufer geben meist keine Rechnung, da es sich um einen Privatverkauf ohne Gewährleitung oder ähnlichem handelt. Mir ist es aber schon oft untergekommen, dass die originale Rechnung noch vorhanden und so dabei war.

Gewerbliche Verkäufer sind verpflichtet eine Rechnung zulegen. JEdoch muss die Uid ( = Umsatzsteueridentifikationnummer ) nicht dabei sein, weil manche geberlichen Verkäufer nicht Umsatzsteuerpflichtig sind.