Was tun, Kleingewerbe Betrag von 17.500 Euro wird ueberschritten?

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Wenn er dieses Jahr die 17.500,- überschreitet, ist r ab 01. 01. 2011 Regelbesteuerer.

Also ab dann muss er aus seinen Umsätzen die gesetzliche Steuer von 19 %, oder wenn es Lieferungen sind, die mit dem ermäßigten Steuersatz zu verstuern sind, 7 % abführen. Gerchnt im Hundert, als wenn er 100,- euro einnimmt nicht 19 Euro, sondern netto Umsatz 84,03 Euro, Steuer 15,97 Euro. Dafür kann er aus den Eingangsrechnungen, die dort enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.

Auf verlangen muss er die Umsatzsteuer für seine Kunden gesondert ausweisen.

Monatlich muss er die Umsatzsteuer voranmeldungabgeben und die Steuerzahllast abführen.

Wenn er die Buchhaltung mit dem PC macht, dann kann er die Zahlen für die Umsatzsteuervoranmeldung direkt ausdrucken. Eventuell sogar das Formular komplett.

Er muss, wenn die 17.500,- überschritten wurden ab Januar selbst reagieren. nicht auf eine Mitteilung des Finanzamtes warten, die ja erst kommen könnete, wnn er die Steuerklärung 2010 abgegeben hat. Er ist selbst verantwortlich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986