Kann das Finanzamt einen erteilten Steuerbescheid aufheben?
Den Steuerbescheid für 2007 hat das Finanzamt vor einigen Tagen aufgehoben. Ist das o.k.? Die Steuererstattung wurde schon lange auf mein Konto überwiesen. Muss ich jetzt mit einer evtl. Rückforderung des Finanzamtes rechnen? Durch die ganzen Angaben auf den Schreiben des FA steige ich nicht durch, u.a. ist vom Solidaritätszuschlag die Rede und ob ich im Jahr 2007 Lohnersatzleistungen erhalten habe ( habe ich aber nicht ).
2 Antworten
Leider schreibst Du nur davon, dass das Finanzamt den Bescheid aufgehoben hat.
Wurde ein neuer erteilt?
Wurde nur gesagt, der Bescheid ist aufgehoben?
Nach dem was Du geschrieben hast bestehen viele Möglichkeiten.
Es könnten neue Tatsachen aufgetaucht sein (welcher Art auch immer).
Es könnte sich nur um den Soli handeln, wegen dessen ja ein Verfahren vor dem BVerfG anhöängig ist.
Sollte der Bescheid aus rigendeinem Grund zu deinen ungunsten geändert werden, kannst Du nachträglich Dinge zu Deinen Gunsten einreichen, die seinerzeit eventuell vergessen wurden.
Steht auf den Steuerbescheiden nicht immer, dass der Bescheid vorläufig ist. Demnach könnte das Finanzamt also aufheben. Welche Fristen da allerdings gelten und ob sich wirklich etwas ändern, weiß ich nicht. Bin gespannt auf weitere Antworten!