Welche Unterlagen kann ich vom Finanzamt zurück fordern

4 Antworten

Ein Akteneinsichtsrecht gibt es für den Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren im Allgemeinen nicht.

Zurückfordern kannst du - außer der Steuererklärung selbst - jeden Beleg, den du beim Finanzamt eingereicht hast. Dazu gehören auch Spenden- und Steuerbescheinigungen, deren Herausgabe das Finanzamt aber regelmäßig verweigern wird, weil seitens der Finanzbehörden die Auffassung vertreten wird, diese Unterlagen seien dem Finanzamt vorzulegen. Die Finanzämter verkennen dabei regelmäßig, dass mit der erfüllten Vorlagepflicht der Zweck der Regelung auch erreicht ist und die Unterlagen wieder herauszugeben sind, weil die Behörde an ihnen kein bürgerlich-rechtliches Eigentum erwirbt.

Ich habe vor ein paar Wochen die Auskunft bekommen, dass das, was einmal dort ist, nicht wieder herausgegeben wurde. Ging um fremdsprachlich ausgefüllte spreisprachige Formulare. Für die Übersetzung mussten die normals herbeigeschafft werden.

Hat die Frage irgendeinen Hintergrund oder ist das allgemeine Neugier?

Du kannst nur die Unterlagen zurück fordern die Du selbst eingereicht hast. Aber die bekommst Du ohnehin nach Bearbeitung der Erklärung zurück gesandt. Versteh die Fragestellung nicht.