Ab welchem Lebensjahr kommt Kind bei Nebenkostenvorauszahlung zum tragen?

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Der Vermieter kann die Nebenkostenvorauszahlung im Mietvertrag festsetzen. Diese sollte aber nach oben hin realistisch sein (nach unten ist das Sache des Vermieters).

Da z.T. Kosten der Wohnung nach Anzahl der Personen abgerechnet werden können, können sich die Nebenkosten auch mit einer neuen Person im Haushalt erhöhen. Das Alter der Personen spielt keine Rolle.

Demnach ist es möglich, dass der Vermieter eine höhere Nebenkostenvorauszahlung möchte. So wird auch eine höhere Nachzahlung an Nebenkosten nach der Nebenkostenabrechnung durch den Mieter vermieden.

Mit dem Einzug des Kindes in die Wohnung - denn auch für das Kind entstehen ja entsprechende Nebenkosten. Z.B. werden automatisch mehr Heizkosten anfallen, es wird mehr Wasser verbaucht, es fällt mehr Müll an und auch die Stromkosten werden entsprechend steigen. Das ist aber ja ganz natürlich.