LCD-TV von der Steuer absetzen

2 Antworten

Du wirst sicherlich keine Probleme bekommen, wenn Du ein eigenes Büro außerhalb Deiner Wohnung hast und dieses Gerät ordnungsgemäs bei der GEZ gemeldet hast. Fehlt eine GEZ Meldung die auf Dein Geschäft läuft, dann ist das TV Gerät ganz klar Deiner Privatsphäre zuzurechnen.

Wenn es Dein Zweitgerät ist, dann wäre die Anerkennung für das FA einfacher. Auch wenn das Gerät nicht im Wohnzimmer steht und Du es bei der GEZ zur beruflichen Nutzung angemeldet hast. Um schließlich noch den Liebhabereieinwand wegzubekommen, wären baldige Einnahmen aus dem App-Verkauf sinnvoll.

Aber mal ehrlich, es kann bei soviel Aufwand und Geld nicht nur um die Vorsteuer gehen, sondern es muß auch noch abgeschrieben werden! Ansonsten solltest Du Dich nicht so verbiegen und den TV zum Genuss ins Wohnzimmer stellen.