Kann man keine über KfW-Kredit bezahlte Handwerkerleistungen von der EkSt-Steuer absetzen?
Das Finanzamt hat mir telefonisch mitgeteilt, dass ich in meiner EkSt-Erklärung eine Aufstellung bzw. Aufschlüsselung über die 2007 und 2008 bezahlten Handwerkerleistungen vorlegen soll. Aus dieser muss hervorgehen, welche Handwerkerrechnungen über KfW-Kredite bezahlt worden sind. Über KfW-Kredite bezahlte Handwerkerleistungen dürfen nicht abgesetzt werden. Wo steht das? Welcher Paragraph?
2 Antworten
Hallo, Kann man das "umgehen" wenn wir z.B. 4 Finanzierungsbausteine haben und ich überweise Lohnkosten und Materialkosten getrennt an den Handwerker. Quasi das Material wird aus dem KfW FDarlehen bezahlt und die Lohnkosten aus dem Privatdarlehen? Ich denke dieser kleine Trick dürfte funktionieren oder?
Aber etwas Trost bleibt: Die KfW-Förderung umfasst auch die Materialkosten, für die ja die Abzugsfähigkeit nach § 35a nicht besteht.
Oops. Hier fehlen anfangs die Quelle und das Zitat:
§ 35, Absatz 3 EStG mit dem wichtigen Satz 2:
"(3) Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungsund Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro. Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden."