Lastschriftrückgabe mangels Deckung und zugleich Schaden, wird Versicherung Zahlung ablehnen?
Wie verhält es sich, wenn eine Lastschriftsabbuchung der Versicherung am 1.4. wegen fehlender Kontodeckung nicht ausgeführt wurde, und nun am 2.4. prompt ein Schaden passiert ist, den man melden muß. Wird die Versicherung die Schadensregulierung verweigern? Auch ,wenn ich heute noch schnell den säumigen Beitrag einzahle?
1 Antwort
Versicherungsvertragsgesetz
§ 38
Zahlungsverzug bei Folgeprämie
(1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den Absätzen 2 und 3 mit dem Fristablauf verbunden sind; bei zusammengefassten Verträgen sind die Beträge jeweils getrennt anzugeben.
(2) Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.
(3) Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist; hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet; Absatz 2 bleibt unberührt.
Ich wollte schon sagen, zitiert einer mal nicht eben den § 38 / 39 VVG ,da stehen alle Fristen ,wenn die Zahlung sich verzögert hat ,drin ..DH ! HG DerMakler