Kürzeste oder schnellste Route für das Finanzamt wichtig?

3 Antworten

sehe ich anders. Wenn ein längere Route gewisse Vorteil bringt, z.B. Verkürzung der Fahrtzeit, dann kann auch diese Strecke angegeben werden.

Mandrake  20.03.2011, 13:24

Hmm, das hat doch @gtbasket auch nicht ausgeschlossen!

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Aufgrund des Urteils des BVerfG-Urteils vom 08.12.2008 hat das Bundesfinanzministerium das Schreiben vom 31.08.2009 veröffentlicht: http://kuerzer.de/Entfpausch2009

Darin heißt es unter 1.4: "Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte maßgebend. Dabei sind nur volle Kilometer der Entfernung anzusetzen, ein angefangener Kilometer bleibt unberücksichtigt. Die Entfernungsbestimmung richtet sich nach der Straßenverbindung; sie ist unabhängig von dem Verkehrsmittel, das tatsächlich für den Weg zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte benutzt wird. Bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs kann eine andere als die kürzeste Straßenverbindung zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte benutzt wird. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt, dessen Linienführung direkt über die verkehrsgünstigere Straßenverbindung erfolgt (z. B. öffentlicher Bus). Eine von der kürzesten Straßenverbindung abweichende Strecke ist verkehrsgünstiger, wenn der Arbeitnehmer die regelmäßige Arbeitsstätte - trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen - in der Regel schneller und pünktlicher erreicht (BFH vom 10. Oktober 1975, BStBl II Seite 852).....".

In Deinem Fall könnte die verkehrsgünstigere Strecke nachvollziehbar und maßgeblich sein. Allerdings macht eine genaue Aufschreibung über die auf beiden Strecken geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen und ihrer jeweiligen Distanz die Sache noch plausibler. Vielleicht kannst auch Kollegen oder Bekannte fragen, die diese Strecke fahren und vielleicht sogar beim gleichen Finanzamt sind.

Grundsätzlich die kürzeste Route, alles andere muss man plausibel darlegen können, wird aber durchaus eventuell anerkannt - das sieht man dann im Steuerberscheid.