Wohnraum unentgeltlich überlassen - Gibt das Probleme?

3 Antworten

Eine lobenswerte Absicht, die von zwei Seiten zu betrachten ist.

Dein Freund hat nur einen steuerlich geldwerten Vorteil, wenn er im Dir gehörenden Betrieb arbeiten würde (Lohnversteuerung). Ferner käme Schenkungssteuer in Frage, wenn die ersparte Miete den Schenkungsteuerfreibetrag von € 20.000/Jahr übersteigen würde.

Aus Deiner Sicht: willst Du die Kosten der Wohnung bzw. Hauses über die Anlage V geltend machen? Wenn ja, müssen auch langfristig Mieterträge her. Ohne langfristige Gewinnerzielungsabsicht kann Dir das Finanzamt den Verlust verweigern. Da kein Verwandschaftsverhältnis vorliegt, müßtest Du aber mit einer Miete an der unteren Grenze für Verwandte sicher "hinkommen". Zur Grenze für Verwandte hier ein Link: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-12137.xhtml?currentModule=steuern Allerdings solltest Du Deinen Freund nicht ganz von der Realität der Mieterwelt entwöhnen;-))

Dem Freund wird nichts angerechnet. Nur wenn du in deiner Steuererklärung die Anlage Vermietung und Verpachtung abgibst und dort Kosten absetzt, fragt das Finanzamt natürlich, ob es auch Mieteinkünfte gibt. Du kannst nämlich nicht nur die Kosten für eine Immobilie absetzen, sondern du musst dir auch die Miete dagegen rechnen lassen.

Er soll die Betriebskosten anteilig tragen, in dem Falle alleine, da er alleine das Haus bewohnen soll.