Darf der Arbeitgeber Sachen in Rechnung stellen, die man versehentlich kaputt gemacht hat?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Arbeitgeberin möchte Dir zum Abschied noch mal richtig "ans Bein pinkeln".

Du müsstest angerichtete Schäden nur dann ersetzen, wenn Vorsatz im Spiel gewesen wäre, nicht aber bei Ungeschick oder leichter Fahrlässigkeit - da hat die Dame keine Chance.

Also, das ist ja wirklich sehr unglücklich für dich gelaufen. Aber ich glaube nicht, dass sie dir die Dinge in Rechnung stellen darf. Da solltest du mal einen Anwalt fragen bzw. wenn du in der Gewerkschaft bist, dort nachfragen. Du könntest auch jetzt noch eintreten und die würden dir vielleicht helfen können.