Widerspruch bei Küchenkauf möglich?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wodie muss ich da leider widersprechen. Kaufvertrag ist Kaufvertrag. Das heißt du hast eine Abnahmeverpflichtung. Anders sieht es nur dann aus, wenn du dich mit dem Küchenlieferanten einigst oder ein Rücktrittsrecht im Vertrag formuliert war.

Also schnell beim Lieferaten anrufen und den Fall klären.

Ohje da haben wir jetzt ein Problem. Meine Frau und ich fahren dann heute ins Möbelhaus und versuchen unser Bestes! Trotzdem vielen Dank für die HIlfe.

0
@Martoni

TopJop hat hier Recht, habe das mit Versanhandel verwechselt. Habe hierzu folgende gefunden:Bei einem Kauf in einem Möbelhaus ist, im Gegensatz zum Versandhandels- oder Haustürkauf, kein Rücktrittsrecht vorgesehen. Deshalb sprechen die Gerichte den Händlern in den meisten Fällen Schadenersatz wegen Nichtabnahme der gekauften Waren zu. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt bei Möbeln in der Regel 25% des Kaufpreises

0