Auto verliehen, nun Schaden in eigener Garage- wer zahlt den Schaden?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also, du kannst die Versicherung der Reihe nach Ausschließen:

Kfz.-Haftpflicht: zahlt nicht,

  • da der Schaden am Eigentum des Halters nicht versichert ist:

    "Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs." (AKB 2008)

  • "Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt." (AKB 2008)

Private Haftpflicht der Schwester: zahlt nicht die Schäden am Kfz.,

  • "Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind." (AHB 2010)

Private Haftpflicht der Schwester: könnte zahlen für Schäden am Tor. Da sollte sie mal nachfragen.

Ähem, darf ich an die "kleine Benzinklausel" erinnern!!

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@mig112

... für welchen Schwachsinn es wieder einmal Sterne gibt.

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