Kann ich die Schulakten einsehen ?

4 Antworten

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Hallo? Von wegen keine Akteneinsicht. Ich bin auch Lehrerin seit 1982 und habe sowohl im Ostteil als auch im Westteil unterrichtet (Mathematik/Physik in den Klassen 7 - 10) und habe zum Glück nur noch 13 Jahre bis zur Rente. Außerdem habe ich die DDR-Ausbildung Diplomlehrerin für Mathematik und Physik und die Westausbildung (2001-2003) Lehrerin für 2 Unterrichtsfächer mit 1. und 2. Staatsexamen. Die Schule muss lediglich vor der Akteneinsicht die Seiten, die aus Datenschutzgründen nicht für Eltern bestimmt sind, zeitweise entnehmen. Nach der Einsicht werden diese Seiten wieder hinzugefügt. Z.B. betrifft das u.a. psychologische Gutachten, die die Eltern beim Psychologen selbst erfragen müssen etc. Ansonsten bleibe ich bei meinen bisherigen Ausführungen. Die gelten aber nur für Berlin, denn in Mecklenburg Vorpommern (meine Schwester ist dort Lehrerin) gibt es noch unterschiedliche Schultypen. Allerdings stimme ich dem zu, dass das heutige Bildungssystem eine Katastrophe ist. Es werden Gesetze und Bestimmungen festgelegt, die von Leuten stammen, die (wenn sie heute unterrichten müssten mit ihren Festlegungen) wahrscheinlich nach 10 Minuten die Klasse verzweifelt verlassen würden, weil ihre Festlegungen unsere Schüler immer weiter "verdummen" und "aggressiv" werden lassen durch den "Streichelkurs".

Schulen bieten doch auch Elternsprechstunden an. Vereinbare da einfach einen Termin, dann wirst Du Auskunft erhalten.

Ich rufe in der Schule an und bitte mir wichtige Temine mitzuteilen "Nein das geht nicht sowas machen wir nicht" Erst mit hinweis auf die veränderte Gesetzteslage und der Androhung von Strafanzeigen konnte ich die Schule zu entsprechendem Handeln bewegen. (ich bekam ja noch nichtmal mitgeteilt, wann Elternsprchtage sind). Rein rechtlich trage ich eine Verantwortung und bin verpflichtet z.B. Klassenfahrten auch zu genehmigen.

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@Marcuskoch

Wenn Du Dich selbst einmal in die Schule begeben würdest, dort gibt es so was wie ein schwarzes Bett, da sind beispielsweise die Sprechstunden aufgeführt. Wenn Du persönlich erscheinst wird man Dir auch Auskunft erteilen; zu einer telefonischen Benachrichtigung und zu Auskünften am Telefon wird man sich berechtigterweise querstellen.

Möglicherweise hat die Schule auch eine Homepage auf der man sich über die Sprechzeiten informieren kann. Und dann muß man eben diese Zeiten nutzen und selbst dort erscheinen.

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Ich stimme Skatteufelin zu. Du solltest zur Schule gehen, dort den Sorgerechtsbescheid vorlegen und einen Termin mit den Lehrern vereinbaren. Die Schule hat nicht das Recht dir das zu verweigern und werden das sicher auch nicht tun. Bei jedem Schulwechsel musst auch du mit zustimmen und unterschreiben.Leider wird das aber bei vielen Schulen nicht verlangt, da die Schulen ja nicht bei jedem Kind überprüfen ob die Eltern geschieden sind und welche Sorgerechtsverhältnisse vorliegen. Da bist du gefragt, die Schule darüber zu informieren. Ich denke, wenn du der Schule signalisierst, dass dir das Wohl der Kinder am Herzen liegt und dass du Interesse an den Kindern hast, werden sie auch mit dir zusammen arbeiten. Ich gebe dir nur den guten Rat, nicht zu versuchen die Schule negativ über deine Ex zu beeinflussen, das ist nie gut.

Hallo, Schulakteneinsicht ist nicht möglich, da dort auch Info's enthalten sind von der Schukle, die dem Datenschutz unterliegen. Bei Vorlage einer Sorgerechtsbescheinigung muss die Schule jedoch zu einem Gespräch bereit sein, in dem der/die jeweilige Klassenlehrer/in Auskunft über die Leistungen des Kindes geben muss, auch wenn die Mutter es nicht will. Außerdem muss bei einem gemeinsamen Sorgerecht auch der Vater seine Einwilligung geben, wenn es um bestimmte Zustimmungen der Eltern geht. Gerade bei dem Ältesten geht es ja um die neue Sekundarschule zum Schuljahr 2011/12. Bei der Wahl der Schule hat der Vater ein Mitspracherecht bei gemeinsamen Sorgerecht. Den Antrag müssen dann beide Elternteile unterschreiben. Ihre Frau darf nichts allein entscheiden, wenn es um die Zukunft des Kindes geht. Da ich selbst Lehrer bin, kann ich es mit Bestimmtheit sagen. Sie haben ein recht, die zukünftige Sekundarschule mit auszusuchen. Es gibt seit 2010 keine Real-, Gesamt- oder Hauptschule mehr, sondern nur noch die Sekundarschule. Ich empfehle jedoch eine Sek-Schule, die früher mal eine Realschule war, da dort noch auf Regeln und Normen geachtet wird, vor allem im Ostteil Berlins. Ich habe im West- und im Ostteil gearbeitet, so dass ich mir ein Urteil erlauben kann. Wo der neue "Streichelkurs" noch hinführen soll, weiß ich leider nicht. Z.Bsp. bleiben Schüler der neuen Sek-Schule nicht mehr "sitzen". Nur auf Antrag der Eltern kann eine Klassenstufe wiederholt werden, d.h. auch mit 8 Sechsen wird man versetzt, wenn die Eltern keine Wiederholung wünschen. Ich bin nur froh, dass ich in 10 Jahren in Rente gehe. Das sind keine Zustände mehr an der Schule. Aber das gehört hier nicht her. Sie haben auf jedenfall in allen Fragen, was Ihre Kinder betrifft ein Mitspracherecht, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht haben. Ohne Ihre Unterschrift darf Ihre Frau keine eigenen Entscheidungen treffen. Gruß skatteufelin