lieferfrist bei neuwagen? verbindlich-unverbindlich

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da gibt es einen kleinen Unterschied.

Du hast dich zu einer verbindlicher Bestellung und damit zur Abnahme des Neuwagens verpflichtet, der Händler hat aber nur einen unverbindlichen Liefertermin genannt - das ist im Neuwagenmarkt so üblich.

Aber du musst nicht ewig warten. Es gibt Urteile, dass du nach ca. 6 Monaten Warterei vom Kaufvertrag zurücktreten kannst, weil du dann vom Händler unbillig benachteiligt wirst.

Es hat doch alles seine Richtigkeit. Deine Bestellung ist verbindlich, aber der Hersteller hat sich nur auf einen unverbindlichen Liefertermin von ca. 3 Monaten festgelegt. Damit sind Dir erst einmal alle Möglichkeiten genommen den Händler juristisch unter Druck zu setzen. Natürlich sollte der Händler schon Information über die geplante Herstellungswoche abfragen können, aber dieser Termin ist ebenfalls unverbindlich.

Dir wird erst einmal nichts anderes übrig bleiben als die 12 Wochen zu warten oder immer wieder beim Händler nachfragen, ob es jetzt schon eine verbindliche Lieferzusage gibt.

Liefertermine bei Neuwagen sind immer unverbindlich. Stell dir vor, er würde verbindlich angeben und die Fabrik brennt ab, oder der Transporter hat einen Unfall oder sowas.

Das beste ist (wie immer im Leben) miteinander reden :-) also den Autohändler einfach direkt und freundlich ansprechen und ihm deine Bedneken schildern. er will in ein paar Wochen ne Menge Geld von dir - da wird er dir auch ne Antwort geben ;-)

und noch was: der Händler ist auch bei einem unverbindlichen Liefertermin irgendwann im Verzug. Dazu musst du ihn schriftlich auffordern zu liefern, sobald der Liefertermin verstrichen ist.