Kann ich einen Vertrag mit dem Notar einfach beenden, bzw. kündigen?

1 Antwort

So wie Du es darstellst ist alles rechtlich sauber abgewickelt worden. Damit bleiben Dir nur folgende Möglichkeiten:

  • beim Verkäufer nachzufragen ob und unter welchen Bedingungen er der Rückabwicklung zustimmt.
  • sich beim Scheidungsanwalt beraten lassen, wie man die im Falle der Scheidung mit dieser Regelung verfährt.
  • Du übernimmst nach der Scheidung das Wohneigentum und vermietest es weiter.
  • der Vertrag sieht andere Möglichkeiten bei einer Zahlungsunfähigkeit vor.

Es sollte Dir aber auch klar sein, wenn Du das Wohneigentum nicht selbst weiter behälst kommen sicher noch jede Menge Folgekosten auf Dich zu.