Wer kann für Student beim Mieten einer Wohnung bürgen? -Nur die Eltern?

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bürgen kann jeder, der vom Vermieter akzeptiert wird. Oft werden nur die eigenen Eltern als Bürgen gewollt. Ich hatte auch bei meiner letzten Wohnungsbewerbung auch eine Bankbürgscahft angeboten, die wollte der Vermieter aber nicht.

Jeder kann bürgen. Wen der Vermieter aber akzeptiert, ist seine Entscheidung. Wichtig ist, dass der Bürge ausreichend Einkommen bzw. finanzielle Mittel hat, um einzuspringen, wenn der Student nicht zahlen kann. Dieser haftet dann vollumfassend.