Parkett am Arbeitsplatz beschädigt – welche Versicherung haftet für den Schaden

1 Antwort

Hi wumbala, grundsätzlich gilt : wer einem dritten einen Schaden zufügt ist zu Schadensersatz verpflichtet. Eine Privathaftpflicht hilft hier in den meisten Fällen. Wenn deine Kollegin einen Parkettleger oder Schreiner kennt, kann dieser evtl. den Schaden leicht beheben.Aber bitte nur vom Fachmann.Denkt bitte daran der Fußboden ist Eigentum vom Chef. Wenn der Schaden mit einem vom Chef gestellten Bürostuhl verursacht worden wäre geht das die Kollegin gar nichts an-Sache vom Chef. Vieleicht gehts ja auch so ??

Gruß Parsewalk