Versicherung zahlt Arzthonorare nur bis zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung - ist das schlimm?

2 Antworten

Das ist keine Frage der Versicherung, sondern des jeweiligen Tarifs.

Hier ist schon viel Richtiges gesagt worden. meine meinung. AMBULANT REICHT DAS; zahnärztlich eher nicht, aber das kann man im EINZELFALL AUFBRINGEN; WEIL MAN ES VORHER ERFÄHRT, stationär mind. 3,5-fach absichern !

Das ist in der Tat zu wenig !!!

Diese Verträge bedeuten ein hohes Risiko für dich - ich kenne keinen Chefarzt der zu diesem Tarif abrechnet, üblich sind das 3 -fache, das 5- fache und mehr wird verlangt. Unterschreibst du nicht - keine Behandlung, dann musst du dir einen "billigeren" Doktor suchen - denn eine Verpflichtung zur Behandlung gibt es in der PKV nicht, gesetzlich sind nur bei Notfällen Ärzte zur Behandlung verpflichtet. Das ist ein großer Unterschied zur GKV, wo ja jeder Patient behandelt werden muss.

das muss noch nicht einmal der Chefarzt sein, ein Facharzt bei speziellen Erkrankungen reicht da schon. Allerdings endlich eine Antwort, die auf die Brisanz eingeht, deswehen DH.

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