Wieviel Tage muss man im Bürosein das die Firmenwagenversteuerung für den Arbeitsweg mit ,03 %greift

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"Fahren Sie z.B. als Außendienstmitarbeiter mit Ihrem Firmenwagen nicht täglich an Ihre regelmäßige Arbeitsstätte im Betrieb, sind in bestimmten Fällen jeden Monat nicht 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer zu versteuern, sondern nur die tatsächlich durchgeführten Fahrten jeweils mit 0,002 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer (BFH-Urteil vom 4.4.2008, VI R 85/04, BStBl. 2008 II S. 887). Laut BFH ist diese günstige Besteuerung jedenfalls in den Fällen anzuwenden, in denen der Firmenwagen monatlich an weniger als 15 Tagen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird (BFH-Urteil vom 4.4.2008, VI R 52/07, BStBl. 2009 II S. 280). ...." Bitte unbedingt den Link weiterlesen: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-10103.xhtml?currentModule=steuern weil hier das BMF/FA durch Nichtanwendungserlass zu mauern versucht!