Wohnen in Deutschland, arbeiten für eine Belgische Firma von zu Hause aus.Steuer?

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Du bist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, weil du dort einen Wohnsitz hast. Hast du jedoch in Belgien eine Betriebsstätte, so wird der dort entstehende Gewinn in BE besteuert und unterliegt in DE möglicherweise dem Progressionsvorbehalt (Jenachdem, um welches Kalenderjahr es geht). Dem Sachverhalt zufolge hast du aber keine BS in BE, so dass eine Besteuerung nur in DE in Frage kommt.
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Das gilt aber nur für die Einkommensteuer. Bei der Umsatzsteuer gelten wieder andere Regeln.
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Die hier auch auftauchenden 183 Tage kannst du in die Altantwort-Tonne drücken, das gilt nämlich nur bei Arbeitnehmern und auch da nur im Zusammenhang mit weiteren Faktoren. Das ist eine nicht auszurottende Mär, das mit den 183 Tagen.
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Wenn du in der Ukraine einen Wohnsitz hast, in DE aber keinen, hat De kein Besteuerungsrecht an deinen belgischen Einkünften. Wie es in der Ukraine ist, muss man in den dortigen Gesetzen nachlesen.
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Wenn du in der Ukraine einen Wohnsitz hast und in DE auch, dann gilt wieder das Obengenannte. Wohnsitz ist Wohnsitz.

Vielen Dank für die Antwort:-) Was meinen Sie aber mit: Wenn du in der Ukraine einen Wohnsitz hast und in DE auch, dann gilt wieder das Obengenannte?

Angenommen, ich bin in De. Ich zahle dann die Einkommensteuer ( wieviel ist es??). Was ist dann mit Umsatzsteuer und die ganzen anderen Steuer? Und Rentensteuer/Versicherung? Muss ich die alle nicht zahlen?

Sorry, wenn meine Fragen blöd vorkommen, ich kenne mich da überhaupt nicht aus:-(

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@Ausland

"ich kenne mich da überhaupt nicht aus"
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Da gibt es aber Leute, die sich da auskennen und davon leben. Ich bin einer davon.
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Die Nachfragen sind schon als Fragen derart verkehrt, dass man gar nicht weiß, wo man mit der Richtigstellung anfangen soll.
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Wenn du in DE einen Wohnsitz hast, dann gilt das Obengeschriebene. Es ist egal, wo überall du noch einen Wohnsitz hast.
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Such dir einen Berater, alles andere wäre existenzgefährdend.

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@EnnoBecker

aber was meinst du mit dem "Obengeschriebene"/ "Obengenannte"? Du hast ganz viel oben geschrieben und genannt;-)

Meinst du,wenn man in der Ukraine und De Wohnsitz hat, zahlt man sowohl in der Ukraine als auch in De Steuer? Das wäre echt unlogisch:-(

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@Ausland

Ich weiß nicht, was man für Steuern in der Ukraine zahlt in dem Fall, ich kenne deren Recht ja nicht.
 
Warum sollte es aber unlogisch sein? Wäre es unlogisch, so gäbe es ja keine Doppelbesteuerungsabkommen, die - wie der Name andeutet die Vermeidung einer doppelten besteuerung in solchen Fällen zum Inhalt hat.

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@EnnoBecker

also dann ist es doch unlogisch, doppelt zahlen zu müssen- sonst gäbe es ja nicht diesen Abkommen...jetzt ist nur die Frage, ob es zwischen meinen beiden Ländern diesen Abkommen gibt. Aber vielen Dank noch mal für die Infos!! Ich sehe, es ist ein sehr breites Thema und ich muss mich da mit einem Spezialisten zusammen setzten!

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