Krankenkassenbeiträge als nebenberuflich Selbstständiger?

Ich erziele meine Einkünfte als Kameramann in den lezten Jahren hauptberuflich als Angestellter in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Diese sind projektabhängig befristet. In den Zeiten zwischen zwei Arbeitsverhältnissen bin ich arbeitssuchend und lebe entweder von Leistungen der Agentur für Arbeit oder – falls ich keinen Leistungsanspruch habe - von den Ersparnissen der zurückliegenden Einkünfte! Vereinzelt kann es in Ausnahmefällen zu tageweisen Einkünften kommen, für die ich nebenberuflich Rechnungen stelle um die Zeiten zwischen den Angestelltenverhältnissen zu überbrücken. Diese Einkünfte liegen aber nachweislich deutlich unter meinen Einkünften als Angestellter. In den Zeiten der Nichtbeschäftigung versichere ich mich freiwillig in der Krankenkasse. Nun fordert die Krankenkasse eine sehr hohe Beitragszahlung für die vergangenen Monate. Offenbar hat sie mich als hauptberuflich Selbständig eingestuft. Zudem hat sie die Einkünfte aus meiner selbstständigen Tätigkeit und den sozialversicherungspflichtigen Beschäftighungsverhältnissen addiert und auf 12 Monate umgerechnet. So liege ich monatlich immer über der Beitragsbemessungsgrenze. Ist das korrekt? Muss nicht von einer nebenberuflichen Tätigkeit ausgegangen werden (weniger Einkommen als bei meinen Angestelltenverhältnissen, wenige Stunden in der Woche, keine Angestellten) und müssen dann nicht die Einkommen die ich als Angestellter ( für die ich dann auch direkt Krankenkassenbeiträge zahle) und nebenberuflich Selbständiger getrennt voneinander betrachtet werden? Danke für ihre Antwort!

krankenkasse, Krankenversicherung, nebenjob, Selbstständigkeit
Rechnungsstellung als Privatperson mit geringem Verdienst?

Ich habe einen Vollzeitjob und dazu noch einen Nebenjob (Transkription). Für die Transkriptionsdienstleistung muss ich meinen Arbeitgeberfirmen eine Rechnung schreiben. Da ich Privatperson bin und kein Gewerbe angemeldet habe, gebe ich daher die Beträge auf meinen Rechnungen ohne Umsatzsteuer an („Gemäß § 19 Abs. 1 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.“) Die Rechnungen belaufen sich auf maximal 150 Euro und insgesamt verdiene ich damit maximal 100-200 Euro im Monat. Mein Arbeitgeber hat eine Plattform, auf der man eben seine Kontoinformationen eingibt und dort gibt es auch Eingabefelder, für seine Steuernummer und seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Jetzt die Frage, um es steuerlich korrekt anzugehen: Muss ich die beiden Nummern dort angeben oder darf ich sie auch weglassen? Muss eine der beiden Nummern auf meiner Rechnung erscheinen? Habe mal gelesen, dass man die Steuernummer erst angeben muss, wenn man pro Rechnung auf über 150 Euro kommt. Der AG-Betrieb ist übrigens ein niederländisches Unternehmen, vielleicht auch nicht unwichtig. Gibt es sonstige Betragsgrenzen, die ich bei meinem Verdienst und in der Rechnungstellung beachten sollte, um es für mich möglichst unkompliziert zu halten? Und muss ich mein geringes Nebeneinkommen zwingend in meiner Steuererklärung angeben oder nicht?

Geringverdiener, nebenjob, rechnung, Steuererklärung, steuernummer, Rechnungsstellung, Kleinunternehmerregelung
Lukrativer Nebenjob oder Betrug? ( Ergo Pro)

Hallo Community!

Zu meiner Ausgangslage: Ich bin 19 Jahre alt, studiere Physik und war seit längerer Zeit auf der Suche nach einem Nebenjob, weil ich weniger stark von meiner Familie abhängig sein wollte. Um es gerade vorweg zu sagen, habe ich von Wirtschaft, Versicherungsgesellschaften etc. wenig bis gar keine Ahnung, weswegen ich auch unbedingt Rat benötige.

Ein Bekannter, der zufällig mitbekam, dass ich einen Nebenjob suche, meldete sich bei mir und bot mir eine "lukrative Nebentätigkeit" an. Auf die Frage, worin die bestehen würde, sagte er mir: "Ich zeigs dir, wenn du da bist, aber ich verspreche dir, es ist genial."

Diese Geheimniskrämerei war schon ein wenig suspekt, doch weil ich mit ihm mehr oder weniger seit Jahren sporadisch zu tun hatte, ging ich letzte Woche dorthin.

Das Unternehmen war die Ergo- Versicherungsgesellschaft, genauer gesagt die "Ergo Pro". Einige Minuten später hatte ich schon ein Vorstellungsgespräch bei der Chefin meines Bekannten, die mir das Prinzip erklären wollte:

Als eig. ungelernte Kraft viel Geld verdienen. Der Verdienst ist bestimmt durch Stufen; je höher die Stufe, desto mehr Geld. ( Bis zu 12.000 € innerhalb 3-9 Monaten wären möglich). Meine Aufgabe bestehe darin, Gespräche mit Kunden zu führen, sowie Vorstellungsgespräche mit Leuten, die bei Ergo Pro einsteigen wollten. Zunächst aber würde ich nur passiv dabei sein, heißt in Gesprächen mit dem Kunden/ Neuanwerber daneben sitzen und nur zuhören. Schon da würde ich nach Aussage der Chefin Geld verdienen, an die 100- 200 € für ein einstündiges Gespräch. Sollte ich irgendwann auch Leute für die Ergo Pro anwerben, bekäme ich einen kleinen Teil ihrer Einkünfte noch zu der üblichen Provision. In meiner Zeit als "Azubi" hätte ich keine Kosten für mehrere Schulungen und Seminare zu tragen, dies würde von Ergo übernommen werden. Es werden Leute mit Ausstrahlung und festen Zielen im Leben gesucht.

Für mich klingt dieses Angebot völlig utopisch und ich weiß nicht so recht, inwieweit ich darauf vertrauen kann. Auf der einen Seite wirkt Ergo relativ seriös ( Sexpartys in Osteuropa auf Kosten des Beitragzahlers mal ausgenommen ;-) ), auf der anderen Seite kann ich mir nicht vorstellen, dass man als junger Erwachsener so viel Geld verdienen kann durch eher anspruchslose Tätigkeiten. Wie kann sich die Ergo das leisten, jemand so gut zu entlohnen? Im Internet finde ich eher wenig zu meinem Problem und ich weiß nicht, ob ich dem Ganzen überhaupt eine Chance geben sollte. Würde mich sehr freuen über Rat; was würdet ihr in meiner Situation machen?

LG Novalis

( Entschuldigung für den langen Text!)

Student, Beruf, nebenjob
Muss ich als Student mit zwei Nebenjobs eine Steuererklärung abgeben?

Ich suche bereits den ganzen Tag nach einer Lösung, finde aber etwas unterschiedliche Antworten. Ich habe im letzten Jahr zwei Jobs nebeneinander gehabt, beide unter 450 €, aber zusammen über 450 € (unter 800 € zusammen). Ich bin nie über die 20-Stunden-Regelung gekommen und habe das ganze Jahr über bei beiden Arbeitgebern durchgehend gearbeitet.

Im Grunde wurde ich bei einem Arbeitgeber in Steuerklasse 1, bei dem anderen in Steuerklasse 6 angemeldet, so zumindest der Plan. Auf meinen Abrechnungen stand aber jetzt bei beiden immer Steuerklasse 6, ist da etwas schiefgelaufen, oder übersehe ich etwas?

Weiterhin habe ich gelesen, dass man, sobald man bei zwei Arbeitgebern beschäftigt ist, zur Steuererklärung verpflichtet ist. Ist das richtig? Damit hätte ich die Frist ja verpasst...

Andererseits wurde ich als Minijobbler gemeldet, beim anderen Arbeitgeber als Werkstudent. Ändert sich dadurch etwas?

Dass ich eine Steuererklärung bei nicht vorliegender Pflicht nachreichen kann, ist mir bewusst, weshalb ich dies eigentlich auch nachholen wollte. Es geht mir jetzt lediglich darum, mögliche Mahngebühren, hätte ich eine Erklärung abgeben sollen, gering zu halten und alles schnellst möglichst nachzureichen, sofern notwendig.

Kann mir da jemand Auskunft geben? Sollten die Informationen nicht reichen, gerne Bescheid geben, wovon dies noch abhängig ist. Vielen Dank!

Student, einkommensteuer, nebenjob, Steuererklärung
Zusatzeinkommen mit Bitcoin und Internetinvestment: benötige ich ein Gewerbe?

Hallo alle zusammen, bevor ich meine eigentliche Frage stelle kurz was zu meiner Person. Ich bin als normaler Arbeitnehmer vollzeit eingestellt, verdiene dort über 20T € Netto. An der Tankstelle halte ich einen Minijob auf 450€/Monat Basis inne.

Nun möchte ich solange ich jung bin Geld scheffeln 

Um weiter Geld zu verdienen (nebenbei) habe ich mich für zwei Hoch-Risiko-Modelle entschieden.

Das erste Modell ist der Handel mit Bitcoin. Innerhalb der letzten 4 Wochen ist der Bitcoin um 200€ gestiegen und wieder um 100€ gefallen. Ich finde die Entwicklung sehr interessant und denke darüber hinaus bleibt diese Art von Währung uns noch einige Zeit bestehen. Mein Ziel ist also der gezielte Kauf und Verkauf von Bitcoins, also kein Mining.

Das zweite Modell ist sozusagen das Investment in einer Firma. Das soll heißen, ich investiere in einer Firma Geld. Mit diesem Geld kaufe ich über der Firma (Sitz in der EU) Produkte ein. Nun werden diese von der Firma aufbereitet und über der Firma verkauft. Der EK Preis wird mir zugeschrieben + eine Rendite vom Gewinn.

Nun zu meiner Frage(n). Da es natürlich legal ablaufen soll, möchte ich auch meinen Gewinn versteuern lassen. Wenn alles gut läuft (höchst Risiko Investition) erwarte ich einen Gewinn von vlt 1000€ / Jahr – kann natürlich auch im Verlust enden. Nun tue ich mir in Sachen Steuern schwer. Wie bringe ich das ein? Ist ein Gewerbe notwendig da ich dieses dauerhaft machen möchte? Ich habe bereits nun folgendes gelesen:

„Du machst nach Ablauf des Jahres eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung, also ziehst von den Einnahmen deine Ausgaben ab und bringst den Gewinn über die Anlage „G“ in deine Einkommensteuererklärung. Eine Gewerbeanmeldung wird keiner von dir verlangen, weil du ja deine Dienstleistungen nicht öffentlich anbietest.“

Kann ich mich mit meinem Vorhaben nach dieser Aussage richten? Ist die Überschussrechnung ausreichend? Muss kein Gewerbe angemeldet sein? Muss ich als Selbstständiger fungieren?

Ich bitte euch um eure fachmännische Hilfe – vielen Dank!

PS: Ich möchte keine Diskussion lostreten ob diese 2 Modelle rentabel sind oder nicht. Oder ob das Geschäft seriös ist, da die Bitcoins oft für illegale Dinge gehandelt werden. Der reine Kauf und Verkauf von den Bitcoins ist denke ich mal absolut nicht illegal.

Danke

Einkommen, Gewerbe, Internet, nebenjob, Steuern, Bitcoin
Ich bin Werkstudent und Tutor gleichzeitig - welche Abgaben habe ich dann?

Hi Leute,

ich werde am kommenden Mittwoch ganz frisch eine Stelle als Werkstudent ausüben, bei der ich zwischen 360 und 400 Euro im Monat verdienen werde (bei etwa 10h/Woche). Jetzt habe ich allerdings an meiner Uni ein Angebot für eine Tutorstelle bekommen, die ich ebenfalls sehr gerne ausüben würde. Diese Stelle wäre befristet von April bis Juli und ich würde dort 8h/Woche arbeiten (über die Bezahlung weiß ich noch nichts).

Ich habe schon gegoogled, aber mir war das alles irgendwie zu kompliziert, deswegen frage ich euch, mit was für Abgaben ich zu rechnen hätte in diesem Zeitraum?! Ich weiß, dass es eine 20-Stunden-pro-Woche-Grenze für Steuern gibt, die würde ich nicht überschreiten. Was ich aber definitiv überschreiten würde, wäre die 405-Euro-Grenze, die bei Werkstudentenjobs darüber entscheidet, ob man Krankenkassenbeiträge zahlen muss oder nicht. So wurde es mir zumindest beim Vorstellungsgespräch meines Werkstudentenjobs erklärt.

Deswegen meine Frage: Wären Krankenkassenbeiträge die einzigen Abgaben, die für mich anfallen würden, oder fällt da noch was an? Und wenn ja, inwiefern betrifft das dann meine beiden Arbeitgeber? Ich habe nämlich gelesen, dass alles, was bei Minijobs über gewisse Grenzen hinaus geht und weswegen dann Abgaben anfallen, von beiden Arbeitgebern gezahlt wird. Wenn dem der Fall wäre, würde ich mich bei meinem Werkstudentenarbeitgeber sicher nicht sonderlich beliebt machen...

Danke schon mal!

Student, Minijob, nebenjob, Werkstudent, Abgaben
Ausbildung + Gewerbeschein

Hallo,

ich mache zur Zeit eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin und verdiene ca. 1 000€ Brutto (natürlich Steuerklasse 1). Da ich nächstes Jahr auf große Reise gehen möchte und Geld ansparen muss, arbeite ich nebenbei als Servicekraft auf Lohnsteuerkarte (ca 20 std./ Monat). Mit diesem Nebenjob bin ich ja aber leider in Steuerklasse 6 und habe ziemlich hohe Abgaben zu zahlen.

Deshalb frage ich mich jetzt, ob es möglich (oder eher überhaupt sinnvoll) ist, neben der Ausbildung ein Kleingewerbe anzumelden und z.b. als Hostess/ Promoterin/ etc. auf Gewerbeschein zu arbeiten. Denn da wären die Jobangebote vielfältiger und die Bezahlung oftmals auch besser.

Ich kenne mich leider fast überhaupt nicht mit Steuerangelegenheiten aus und hoffe deshalb, dass mir hier jemand schnell helfen kann. Ich weiß, dass es im Gewerbe so eine Steuertabelle gibt, anhand der man ablesen kann wie viel Steuern man ca. dann am Ende des Jahres an das Finanzamt zurückzahlen muss. Aber muss ich da meine Ausbildungsvergütung miteinberechnen? (->Umsatzgrenze 17 500€..) Oder zählt da lediglich das, was ich mit meiner selbständigen Tätigkeit verdiene? Denn da würde ich im Jahr nicht über die 17 500€ kommen.

Was würde abgesehen davon noch an Abgaben anfallen wenn man ein Kleingewerbe angemeldet hat? Bestünde trotz Anmeldung eines Kleingewerbes die Möglichkeit nebenbei noch auf Lohnsteuerkarte zu arbeiten? Oder zumindest Auf Lohnsteuerkarte über die 50-Tage-Regelung?

Sorry falls ein paar blöde Fragen dabei sind, wie gesagt, ich habe keine Ahnung davon ;)

Vielen Dank schon mal!

Simone

Ausbildung, Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, nebenjob, Steuern, Abgaben, Gewerbeschein
Geld verdienen als Banktester?

Hallo, kürzlich habe ich mal wieder im Rahmen einer Prämienaktion ein neues Girokonto eröffnet. Irgendwann wurde ich dann von einem Sachbearbeiter um ein Feedback gebeten. Bei dem Telefonat mit dem Bank-Mitarbeiter hatte ich den Eindruck, dass ich ein X mal höheres Fachwissen im Bereich Banking im Allgemeinen und Kapitalanlage im Besonderen hatte. Frage: wie könnte ich mein (nebenberuflich erworbenes) Fachwissen in diesen Bereich in klingende Mütze umsetzen? Vor ein paar Jahren habe ich mal als Testkäufer auch ein paar Banken besucht. Ich fühlte mich total unterfordert dabei und die Vergütung lag unter 10 Euro pro Stunde. Dann habe ich mal gelesen, dass die Stiftung Warentest auch öfters Banken testet. Aber vermutlich nehmen die auch solche Testkäufer-Agenturen als Subunternehmer in Anspruch und beschäftigen nicht direkt Banktester? Dann gab es 2012 mal die Meldung im MM: http://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/a-844474.html "Bundesregierung plant anonyme Bankentests". Aber davon war zuletzt auch nichts mehr zu lesen. Frage: wie kann man Geld verdienen als Banktester? Oder ganz allgemein nebenberuflich mit fundierten Kenntnissen im Bereich Banken, speziell Kapitalanlage (kein Vertrieb von irgendwelchen Produkten)? Meine Vermutung ist, dass man in den USA als Quereinsteiger leicht an solche (gut dotierten) Jobs kommen könnte, wenn man man was drauf hat. In Deutschland aber immer nur die "Scheine" (Studium und andere Abschlüsse) zählen. Gruß und danke im Voraus.

Bank, Kapitalanlage, Minijob, nebenjob, Nebenverdienst
Nebeneinkommen ALG1 Anzeige wg. Betrug

Hallo,

der Grundsatz meiner Frage ist hier schon geklärt.... wer in den letzten 18 Monaten länger als 12 Monate.... soweit alles gut. Jetzt wird es kompliziert.

Bei meiner Meldung beim Arbeitsamt, war mir dies nicht bewusst. Ich habe ein Nebeneinkommen länger als 12 Monate neben meinem Beruf gehabt, bin dann arbeitssuchend geworden und habe es dem Arbeitsamt gemeldet. Trotz meiner Aussage das ich ein nebenberufliches Einkommen habe, wurde ich nicht darauf hingewiesen, weder auf die damit verbundene Verdienstmöglichkeit noch darauf das ich mich ja evtl. komplett Selbstständing machen könnte. Da mein Nebeneinkommen ähnlich hoch war wie mein Gehalt, war dies ein erheblicher Verlust. Da teilte ich der Dame auch mit, trotzdem bekam ich keinen Hinweis.

In den darauffolgenden Monaten bin ich dem Job ohne Bezahlung weiter nach gegangen. Habe die 15 Stunden nicht überschritten und wurde dann aber nach einigen Monaten vom Zoll geladen. Das Amt verlangt nun das ausgezahlte Geld zurück.

Ich weiss das es ein Urteil gibt, dass ein Beklagter das Geld UND seinen Nebenverdienst behalten durfte, obwohl er es nicht gemeldet hatte. Das Urteil kam aus Köln. Kann mir hier jemand was zu sagen? Mal ganz abegesehen von der falschen Beratung mit der ich letztendlich auch beim Zweigstellenleiter des Amtes gewesen bin UND der mir Recht gebeben hat was die Falschberatung betrifft. Da war aber schon ein Verfahren eigeleitet.

Nachdem ich erfahren habe, dass der Zoll eine Untersuchung eingeleitet hat, habe ich beim Arbeitsamt gefragt, wie ich denn die Rechnungen stellen kann, ohne das ich nur 165 verdienen darf. Auch hier wieder kein Hinweis. Es kamen so sinnvolle Hinweise wie "Künstler" melden sich auch teilweise ab. Sie müssten Sich dann hier abmelden und können dann verdienen was sie wollen. Sie sind dann aber nicht Krankenversichert. Die Option habe ich gezogen und da ich nur am WE arbeite, blieben die unversicherten Tage überschaubar. Ergebnis: Das Arbeitsamt sperrte mir erneut die Zahlung für einen ganzen Monat. 4x 2 Wochenendtage sind mehr als 15 Stunden Arbeit in der Woche. Das ich an den Tagen aber nur 2-3 Stunden gearbeitet habe, hat das Amt nicht interessiert.

Ich musste mich erneut arbeitslos melden. Eine andere Dame das selbe Lied. Sie dürfen nur 165 Euro verdienen. Unfassbar.

Was mehr als ungerecht ist, ist die Tatsache, dass ich den Nebenjob (nach 18:00 Uhr und am Wochenende, keine 15 Stunden in der Woche) in vollen Umfang ausüben konnte, neben meinem Hauptjob. Der Hauptjob geht flöten und mir ist es nicht erlaubt den Nebenjob weiter auszuüben. Er hat meinen 09:00 bis 18:00 Uhr Job vorher auch nicht beeinflusst und ich stand für das Arbeitsamt jeder Zeit zur Verfügung. Alle Termine eingehalten. Ich bin von 3500,- € auf 1047 gefallen. Das kann es doch nicht sein. Gibt es hier Urteile?

Kann mir jemand ein oder ein paar Urteile nennen in denen der ALG1 Empfänger gewonnen hat?

Zu allem Überfluss habe ich jetzt noch eine Klage wegen Betruges...

Alg 1, ALG II, alg1, nebenjob, Recht, SGB, SGB II, Sozialrecht, Sozialversicherung, Sozialversicherungsrecht
Nebenjob beim BAföG-Amt nicht rechtzeitig angegeben :(

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Mein Bewilligungszeitraum ist ab Oktober jedes Jahres. Jetzt fülle ich das Formular für eine Bewilligung für den nächsten Bewilligungsraum. Was mir jetzt aufgefallen ist, ist folgendes "Bitte teilen Sie uns Änderungen des Einkommens im Laufe des BWZ unverzüglich mit.". Ich arbeite aber seit März als Werkstudent (aber kein Mini-Job-Vertrag), ich habe das damals aber nicht mitgeteilt, da als ich für den vorigen Bewilligungszeitraum das Formular ausgefüllt habe, ich das außer Acht gelassen habe, da ich ja weder gearbeitet habe, noch das beabsichtigt habe. Außerdem verdiene ich durchschnittlich 400 EUR pro Monat, so dass dieses Einkommen nicht meinen Anspruch auf den vollen BAföG-Satz. Nun, welche konsequensen kann es denn haben, dass ich das nicht rechtzeitig mitgeteilt habe bzw. kann man jetzt etwas machen, um die Konsequenzen zu vermeiden, eventuell beim Vorhanden irgendwelcher mildernder Umständen? Ich bin z.B. chronisch krank und leidet unter einem gewissen Konzentrationsverlust. Ich habe gelesen, dass auf mich eine Geldbuße bis zu 2500 EUR kommen kann :(. Wie soll ich das Formular ausfüllen? "Ich werde im Bewilligungszeitraum vom 03.2013 bis 09.2014 (...) Einnahmen erzielen" oder doch "(...)vom 10.2013 bis 09.2014"? Ich würde natürlich auch alle Abrechnungen meiner Bezüge und den Arbeitsvertrag mitschicken.

Danke schon mal

P.S. Ich habe mir jetzt überlegt, dass ich gleich am Dienstag ( montags haben sie keine Sprechzeiten ) mit Abrechnungen zu meinem Ansprechspartner rennen muss, als noch before ich einen neuen Antrag stelle ( da ich noch nicht alles dafür habe ) und auf seine Kulanz hoffen. Oder soll ich das lieber schriftlich machen? Bitte gebt mir Tipps, wie ich mich in dieser Situation besser verhalten sollte, wie und was ich sagen bzw. schreiben sollte...

Danke danke dankeeee!!!

BAföG, nebenjob, Recht, Sozialrecht, Ausbildungsförderung, Förderungsrecht
Werkstudent und Kleingewerbe - Krankenversicehrung und 20h Limit

Ich weiß, dass das hier bereits einige male gefragt wurde. 90% der offenen Fragen (Krankenversicherung/Gewerbe/Freiberufler) sind mir auch schon klar. Jedoch noch nicht alles.

Die Situation:

Ich arbeite als Werkstudent 15-20h pro Woche. Dabei verdiene ich zwischen 600 und 800 Euro im Monat. Deshalb bin ich auch studentisch Kranken- und Pflegeversichert.

Der Plan

Ich möchte mich nun nebenher noch selbstständig machen. Webdesigner (Teils Stundenarbeit für Agenturen, teils Festpreis-Arbeiten ohne Zeitnachweis), Einnahmen aus Werbeanzeigen und Affiliate-Programmen im Web. Dafür möchte ich ein Kleingewerbe anmelden.

Bleibt mein studentenstatus bestehen? Für Krankenversicherung und meinen jetzigen Arbeitgeber

Nicht mehr als 20h/Woche ist mir klar. Das Problem: Die Einnahmen aus dem Kleingewerbe können nicht in Stunden gemessen werden. Das sind Festpreise für Webdesigns, die Affiliate-Sachen sind ja quasi Einnahmen ohne Zeitaufwand. Alles an Zeitaufwand läuft in der Vorlesungsfreihen Zeit (Wochenende+Ferien), würde also - falls das überhaupt relevant ist - nicht in die 20h zählen. Meine Arbeitszeiten als Kleinunternehmer sind also nicht nachzuvollziehen bzw offiziell gar nicht vorhanden. Daraus ergeben sich ein paar Fragen:

  1. Kann ich mit Kleingewerbe weiter studentisch Kranken- und Pflegeversichert sein?
  2. Bleibt mein Werkstudentenstatus bestehen? (Laut Vertrag darf ich natürlich keinen Job annehmen, durch den ich diesen Sonderstatus verlieren würde)
  3. Gibt es sonst noch Dinge zu beachten? Kindergeld-Verdienstgrenze gibt es ja nicht mehr, die Verdienstlimits als Kleingewerbe sind mir bewusst...

Danke für eure Hilfe schon einmal! Gruß, Fabian

Student, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Krankenversicherung, nebenjob, Werkstudent

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