Selbstständig und geringfügiger Zweitjob

2 Antworten

Sobald Dein Nebenjob monatlich über 400 € kommt, werden beide Jobs zusammengelegt und versteuert.

Lies den folgenden Link, der Dir einiges erklären wird:

http://www.gruenderlexikon.de/magazin/selbststaendig-und-minijob-das-sollten-sie-wissen

SvenS78 
Fragesteller
 26.05.2015, 13:16

Vielen Dank für die Antwort. Wenn zusammen gelegt und versteuert wird, dann aber über die 1, oder? Ist die Grenze für Minijobs nicht mittlerweile 450,00? Oder verwechsele ich da jetzt was?

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Primus  26.05.2015, 13:31
@SvenS78

Die Grenze für Minijobs liegt schon bei 450 €, allerdings gilt das nicht für Selbstständige.

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Ich besitze die Lohnsteuerklasse 1, über die meine selbstständige abgerechnet wird.

Bist du geschäftsführender Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft? Andernfalls gibt es keine Lohnsteuerklasse für Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit.