Festanstellung, Mini-Job und freiberuflich - beste steuerliche Lösung?

1 Antwort

Der Minijob ist steuerlich nicht relevant, es sei denn du warst so schlau deine Lohnsteuerabzugsmerkmale zu hinterlegen.

Der Gewinn der Freiberuflichen Tätigkeit fließt natürlich in die Summe der Einkünfte ein, wodurch sich je nach Höhe eine Nachzahlung bei der Einkommensteuer ergeben kann.

Vielen Dank für die Antwort!

Was bedeutet Lohnsteuerabzugsmerkmale hinterlegen und was hat das für Vorteile?

Das der Mini-Job steuerlich nichts zu bedeuten hat, ist klar. Aber kann ich diesen aufsplitten in zwei Minijobs und kann ich die Steuern der freiberuflichen Tätigkeit umgehen, indem ich nicht freiberuflich abrechne. Die Frage ist also: Gibt es noch eine andere Möglichkeit/ Job-Art?

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@Sonnuss

Wie das mit dem Spliiten Einfluss auf die Steuer haben soll ist mir ehrlich gesagt nicht klar.

Du kannst neben einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nur maximal EINEN Minijob abgabenfrei betreiben. Ein zweiter Minijiob wäre zwingend in Steuerklasse 6 abzurechnen. Daher wäre das "Splitten" für dich ehr nachteilig.

Lohnsteuerabzugsmerkmale sind u.a. die Lohnsteuerklasse, Kinder- und sonstige Freibeträge, die früher auf der Lohnsteuerkarte standen.

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