Angestellt + Selbständig + 450,- Euro Job

1 Antwort

Bei der Gewichtung (ohne jetzt die aufgewendete Arbeitszeit ins Gewicht zu nehmen) tendiere ich dafür, dass hier eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt.

Bedeutet das als gesetzlich Versicherter sowohl das Geld aus der Angestelltentätigkeit als auch der Gewinn der Selbständigkeit zur Beitragsbemessung heran gezogen wird. Mind. aber 75% der monatlichen Bezugsgröße. Die Arbeitgeberbeteiligung würde auch weg fallen.

Rechtssicherheit bietet nur ein Statusfeststellungverfahren.

Meiner Krankenkasse (Barmer) habe ich diesen hypothetischen Fall vorgelegt. Die ersten drei Ebenen der Barmer konnten mir bis jetzt keine sichere Antwort geben. Es wurde zwar ebenfalls dazu tendiert, dass eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt. Aber nach meinem Einwand, dass der 450,- Euro Job eine unselbständige, weisungsabhängige Tätigkeit ist, war man sich bei der Barmer nicht mehr sicher, wie sie bei einer solchen Konstellation Einstufen würden.

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@senior9

Du musst hier eine rechtsverbindliche schriftliche Einschätzung einfordern.

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