Hausmeisterjob als Nebenjob anmelden?

3 Antworten

Wenn der Nebenjob nach der 450,- Euro Regel abgerechnet wird, ist die Steuer erledigt, die Sozialversicherung erledigt und er ist gesetzlich Unfall versichert, weil das die Hausverwaltung machen muss.

Also, wenn er 150,- bekommt sind die 150,- seine. nur wenn die Hausverwaltung die 2 % Pauschalsteuer auf ihn abwälzt, müßte er die 3,- Euro tragen udn hat nur 147,- Euro.

Wird Dein Mann ordnungsgemäß bei der Minijobzentrale und der Berufsgenossenschaft angemeldet, braucht er den Job nicht beim Finanzamt angeben, sofern es der einzige Minijob ist, den er ausübt.

Der Verdienst bleibt ohne Abzüge und mehr gibt es eigentlich nicht zu beachten.

Hallo,

wer soll ihn anstellen ? Der Verwalter bzw. wenns den nicht gibt, die Hausgemeinschaft ?

Am einfachsten wäre das als Minijob, Einzelheiten gibts hier

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html

Zusätzlich muss er bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden, das macht die Knappschaft nicht.

Eine Haftpflichtversicherung für den beruflichen Bereich braucht er in der Regel als Arbeitnehmer nicht.

Viel Glück

Barmer