Hauptjob + 2 Nebenjobs?

2 Antworten

Der zuerst aufgenommene Minijob bleibt befreit.Lediglich der Arbeitgeber hat pauschale Beiträge zu zahlen. Der 2. Nebenjob wird zur Hauptbeschäftigung addiert und in der Kranken-.Pflege-,Rentenversicherung beitragspflichtig. Bei der Arbeitslosenversicherung ist bei dem hinzuaddierten Betrag keine abgaben für den Arbeitnehmer abzuführen. Für den Nebenjob wird die Lohnsteuerklasse 6 verwendet. Darum ist auch beim Finanzamt verpflichtend eine ESt-Erklärung abzugeben.

Bist Du neben einem Hauptjob in mehr als einem 450-Euro-Job tätig, bleibt der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob für Dich nach wie vor sozialversicherungsfrei.

Der Lohn aus dem zweiten Minijob wird hingegen mit dem Lohn aus Deinem Hauptjob zusammengerechnet und unterliegt der vollen Sozialversicherungspflicht.

Es fallen dann Regelbeiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung an, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen tragen.

bin ich jetzt im Hauptjob STKL 1, beim 1. Nebenjob versicherungsfrei und beim 2. Nebenjob STKL 6?

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@xibox

So siehts aus.

es besteht jedoch die Möglichkeit, zuviel gezahlte Einkommenssteuer über die Jahressteuererklärung zurückzuerhalten.

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@Primus

aber wie definiert man 'ZUVIEL', gib es eine bestimmt Zahl?

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@xibox

Bei Steuerklasse 6 hast Du ca. 45% Steuerabzüge,

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@Primus

achsoo danke für die Antworten :)

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@Primus

Darf ich korrigieren: In der Steuerklasse 6 hat meinen keinen Grund-freibetrag mehr, den gibt es nur bei StKl. 1, 2 und (doppelt bei) 3.

Aber die Progression macht man in St.Kl. 6 wie bei den anderen Steuerklassen mit: es fängt beio 15% an und hört bei 42% (jeweils plus Soli auf).

Daher ist man bei St.Kl.6 verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben weil es auch zu einer dicken Steuernachzahlung führen kann.

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@Julia23

und wie macht man diese Steuererklärung?

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