Kann man als Mitwissender sogenn. 3.Person wegen Schwarzarbeit verurteilt werden ?

1 Antwort

Falls die Frage darauf abzielt:

Nein, eine Pflicht zur Denunziation gibt es Gott sei dank noch nicht.

Wenn Du jedoch mittelbar Beteiligter bist - z.B. Du als Prokurist einer Firma die schwarz arbeiten läßt, von diesem Umstand gewußt hast und nicht eingeschritten bist, machst Du dich der Mittäterschaft schuldig - und wirst deshalb wohl auch verurteilt werden.

Ist deine geschäftliche Stellung aber eher so, dass Du als z.B. angestellter Fliesenleger einer Firma mitbekommst, dass im Nachbarbadezimmer ein Schwarzarbeiter die Fliesen im Auftrag deiner Firma verlegt, kann man dich nicht der Mittäterschaft beschuldigen. Du bist einfach nicht in der Position daran etwas zu ändern.

Hmm, warum hat das Wort Denunziation so einen negative "Touch"...

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