Nebenberufliche Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer: Sind Rundfunkgebühren zu zahlen?
Ich habe einen 30 Stunden-Job - festangestellt. Nebenbei arbeite ich ab und zu für Unternehmen, in dem ich per Telefon Adressen personalisiere. Immer aus meinem häuslichen Arbeitszimmer.
Muss ich jetzt zusätzlich GEZ-Gebühen zahlen? Ist das jetzt eine Betriebsstätte, auch wenn ich sie nicht regelmäßig nutze?
Als Selbständiger müsste ich 5,99 EUR zahlen. Aber ich bin ja Angestellter.
Ich finde dazu nichts im Rundfunkgesetz. Wer kann helfen?
1 Antwort
Muss ich jetzt zusätzlich GEZ-Gebühen zahlen? Ist das jetzt eine Betriebsstätte, auch wenn ich sie nicht regelmäßig nutze?
Genau dass wurde abgeschafft! Man zahlt einmal pro Haushalt für alle Räume und Autoradios.
Insbesondere wurde die GEZ abgeschafft :-)