Zwei Teilzeitjobs? Steuern?

1 Antwort

Richtig, in der ersten Beschäftigung fallen bei 590,- Euro (Midijob=Gleitzonenregelung) keine Steuern an, sondern nur Sozialversicherung.

Für die zweite Anstellung solltest Du beachten:

  1. Wenn es ein Minijob ist, kannst Du 450,- netto beziehen (es ist aber vorgesehen zumindest Rentenbeiträge zu zahlen, die abgewählt werden können) udn der Arbeitgeber zahlt alle Abgaben pauschal.

2 wenn du die 450,- Euro grenze überschreitest, musst Du wegen Sozialversicherung und Steuerklasse VI mindestens 670,- Brutto verdienen um etwa die gleichen 450,- netto zu haben.